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Auf frischer Tat beim Kneipeneinbruch erwischt

 

Der schnelle "Trip" eines rauschgiftsüchtigen Einbrechers in die Justizanstalt

 

Nienburg (wbn). Er hat mit Einbruchdiebstählen seinen „Lebensunterhalt“ bestritten, der auch im Haschisch-Konsum bestand. Jetzt hat die Polizei den 23-jährigen Einbrecher und „alten Bekannten“ auf frischer Tat bei einem Gaststätteneinbruch erwischt. Dann ging der Rauschgift-Konsument auf einen „Trip“, der alles andere als berauschend war: Erste Station Polizeiwache, zweite Haftrichter, Endstation Vollzugsanstalt Hannover.

 

Hier die Schilderung der Kripo: Seit Anfang April 2010 sitzt ein 23-Jähriger, der für mehrere Einbruchsstraftaten in Nienburg verantwortlich ist, hinter Schloss und Riegel. In der Nacht zum 1. April konnte der junge Nienburger durch den Einsatz- und Streifendienst der Polizei Nienburg auf frischer Tat festgenommen werden. Der 23-Jährige war gegen04.40 Uhr in die Gaststätte in Holtorf, Verdener Landstraße, eingebrochen. Die Betreiber wurden auf die Einstiegsgeräusche aufmerksam und alarmierten die Polizei.

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Die konnte den Einbrecher noch im Gebäude festnehmen. Bei dem Dieb handelte es sich um einen alten Bekannten. Der 23-Jährige ist bereits mehrfach wegen Eigentumsdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Erscheinung getreten. Der Festgenommene hatte Marihuana dabei und auch bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden die Ordnungshüter fündig. Diverses Diebesgut konnte sichergestellt und zum Teil bereits verschiedenen Einbrüchen in Nienburger Wohnhäusern zugeordnet werden. "Wie viele Taten letztlich auf das Konto des 23-Jährigen gehen, müssen die noch andauernden Ermittlungen ergeben", erklärt Polizeipressesprecherin Gabriela Mielke. Der Nienburger ist teilgeständig und räumt ein, Geldprobleme zu haben und durch die Taten seinen Lebensunterhalt bestritten zu haben. Durch die Staatsanwaltschaft Verden wurde ein Haftbefehl beantragt, der noch am 1. April durch das Amtsgericht Nienburg erlassen wurde. Der junge Mann sitzt seitdem in der JVA Hannover ein.

 

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