Beleuchtung unzureichend, Bremsen kaputt
Polizei kontrolliert Kinder und Jugendliche auf dem Schulweg – zahlreiche Fahrräder nicht verkehrssicher
Dienstag 10. November 2015 - Lage (wbn). Verkehrskontrolle mal anders: Polizeibeamte haben im lippischen Lage Schulkinder aus dem Verkehr gezogen und die Sicherheit ihrer Fahrräder überprüft. Das Ergebnis: Alarmierend.
Viele kleine Verkehrsteilnehmer waren mit Rädern unterwegs, bei denen die Beleuchtung oder die Bremsen nicht funktionierten. Außerdem trugen sie dunkle Kleidung ohne Reflektoren.
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Für die Polizei nun Grund genug, an die Eltern zu appellieren. Sie sollen ihre Kinder mit verkehrstüchtigen Fahrrädern, auffälliger Kleidung und nach Möglichkeit auch einem Fahrradhelm zur Schule zu schicken.
Nach dem nach Angaben der Polizei „nicht besonders ermunternden“ Ergebnis sollen die Kontrollen zur Schulwegsicherung im gesamten Kreis Lippe wiederholt werden.
Nachfolgend der Polizeibericht aus Demtold:
„Am Montagmorgen hat die Polizei Lage im Rahmen der "Schulwegsicherung" auch etliche Fahrräder der Schülerinnen und Schüler überprüft. Das Ergebnis war nicht besonders ermuntert. Viele Kinder und Jugendliche waren auf Rädern unterwegs, bei denen die Beleuchtung oder auch die Bremsen nicht funktionierten. Darüber hinaus waren sie auch noch dunkel gekleidet, so dass sie in der Dämmerung bzw. Dunkelheit fast gar nicht oder nur sehr spät von andern Verkehrsteilnehmern zu erkennen waren. Die Polizei appelliert aus diesem Grunde an die Eltern und Erziehungsberechtigten, die Räder ihrer Kinder regelmäßig zu überprüfen. Funktionierende Beleuchtung und Bremsen sind vorgeschrieben und ein absolutes Muss im Straßenverkehr. Zweiradfahrer haben keine "Knautschzone" und schnell kommt es bei einem Verkehrsunfall mit einem vierrädrigen Fahrzeug zu den schlimmsten Verletzungen. Außerdem stellen unbeleuchtete Fahrzeuge auch eine Gefahr für Fußgänger dar! Neben dem funktionstüchtigen Rad sollte in der Dunkelheit auch auffällige Kleidung getragen oder diese mit einfachen Hilfsmitteln auffällig gemacht werden, wie z.B. Reflektorbänder, etc. Ein Fahrradhelm hat schon etliche Leben gerettet! Derartige Kontrollen werden (im ganzen Kreis) wiederholt. Im Wiederholungsfall muss auch mit gebührenpflichtigen Verwarnungen oder aber schriftlichen Benachrichtigungen (mit Auflagen) an die Erziehungsberechtigten gerechnet werden.“