Miller: Abschüsse von Wölfen sind kein Kavaliersdelikt / 73 Wolfsrudel in Deutschland
Naturschutzbund bezeichnet Zunahme illegaler Wolfstötungen als alarmierend - allein in Niedersachsen wurden sieben Fälle registriert
Donnerstag 22. November 2018 - Hannover, Berlin (wbn). Mit Blick auf die heute vorgelegten offiziellen Zahlen zur Entwicklung von Wölfen in Deutschland bezeichnet der NABU die steigende Zahl der illegalen Wolfstötungen als alarmierend. Allein in diesem Jahr wurden bereits acht Wölfe mit Schussverletzungen tot aufgefunden.
Seit 2000 wurden damit bisher bundesweit 35 Tiere illegal geschossen. Die Dunkelziffer an illegaler Bejagung ist mit großer Wahrscheinlichkeit viel höher. Das zeigen auch immer wieder Untersuchungen an Wölfen, die bei Verkehrsunfällen zu Tode kamen. Zuletzt wurde bei einer überfahrenen Fähe vor Usedom festgestellt, dass sie zu Lebzeiten mit Schrot beschossen wurde, daran jedoch nicht starb.
(Zum Bild: Wolf in Norddeutschland. Foto: Archivfoto/wbn/Landesjägerschaft)
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Illegale Tötungen von Wölfen sind kein Kavaliersdelikt
„Illegale Tötungen von Wölfen sind kein Kavaliersdelikt und gehören strengstens geahndet. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Neben der Bedrohung durch menschliche Bejagung ist für viele Wölfe der Straßenverkehr die größte Gefahr: Alleine dieses Jahr kamen 50 Wölfe im Straßenverkehr zu Tode. Damit liegt die Zahl seit 2000 bei 200 verkehrstoten Tieren. Dazu kommt die natürliche Sterblichkeit, die gerade im ersten Lebensjahr bei etwa 50 Prozent liegt.
Situation in Niedersachsen: In Niedersachsen gab es seit dem Jahr 2003 bereits 50 Totfunde von Wölfen. Davon 38 durch Verkehr, sieben illegal geschossen, einer letal entnommen, und vier starben durch natürliche Ursachen. Dr. Holger Buschmann, Landes-vorsitzender des NABU Niedersachsen: „Wir fordern die Durchgängigkeit der Landschaft für wandernde Tiere durch geeignete Maßnahmen, wie beispielsweise Wildtierbrücken, zu verbessern und eine weitere Zerschneidung durch Verkehrstrassen einzudämmen. Beim Wolf wird durch das intensive Monitoring erst deutlich, wie zerschnitten die heutige Landschaft für größere Wildtiere bereits ist“.
"Guter Erhaltungszustand" ist noch in weiter Ferne
73 Rudel, 30 Paare und drei territoriale Einzeltiere – das sind die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) offiziell vorgelegten Bestandszahlen von Wölfen in Deutschland aus dem Monitoringjahr 2017/18. „Dieser Zuwachs der Territorien von rund 27 Prozent ist aus biologischer Sicht vollkommen normal für die Entwicklung der Wolfspopulation, solange es sowohl genügend Rückzugsräume als auch ausreichend Nahrung wie Rehe und Wildschweine gibt. Einen günstigen Erhaltungszustand hat die Population dennoch noch nicht erreicht“, so NABU-Wolfsexpertin Marie Neuwald. Aus NABU-Sicht wirken sich die Verluste durch illegalen Abschuss und Verkehr auf die Wolfspopulation aus. Solange diese so hoch sind, ist der gute Erhaltungszustand in weiter Ferne.
Der NABU kritisiert Vertreter aus Politik und Landwirtschaft sowie Teile der Jagdlobby, die immer wieder aufs Neue eine Bejagung der Wölfe fordern, und dies unter dem Deckmantel des Herdenschutzes. „Abschussquoten von Wölfen helfen keinem einzigen Weidetier, solange die Herde nicht möglichst wolfssicher geschützt wird. Bejagung ist kein Herdenschutz. Das darf den betroffenen Tierhaltern auch nicht als Lösung suggeriert werden“, so Neuwald weiter. Vor diesem Hintergrund begrüßt der NABU die Entscheidung der EU, Herdenschutz und Kompensation nun zu 100 Prozent fördern zu können. Jetzt seien die Länder am Zug, die Förderung schnellstmöglich und unkompliziert zu ermöglichen.
Unkontrollierte Eingriffe in Rudelstrukturen könnten zu erhöhten Nutztierrissen führen
„Erleichterte Entnahmen bringen keinerlei Gewinn beim Herdenschutz und das sollte den Tierhaltern und der Gesellschaft auch nicht vorgegaukelt werden“, so Dr. Holger Buschmann. „Klare Kante, wie von Herrn Lies gefordert, kann nur über die strikte Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen gezeigt werden. Nicht dadurch, eine Abschussquote für Wölfe von jährlich zehn Prozent zu fordern, was aufgrund von unkontrollierten Eingriffen in Rudelstrukturen zu erhöhten Nutztierrissen führen würde“, ergänzt Dr. Buschmann.
Der NABU lehnt die Forderung der Schweizer Regierung ab, den strengen Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention zurückzustufen. Zielführender sei es, endlich alle Akteure, die Wissen zum Wolf oder zur Weidetierhaltung haben zusammenzubringen und zwar mit dem festen Vorsatz, den Herdenschutz europaweit voranzutreiben. Vor diesem Hintergrund appelliert der NABU wiederholt an die Bundesregierung und das Landwirtschaftsministerium, ein nationales Kompetenzzentrum für Herdenschutz und Innovation einzurichten, anstatt sich hinter zeit- und personalaufwändigem Gerangel um unnötige Gesetzesänderungen zu verstecken. So genannte auffällige Wölfe können im Einzelfall bereits jetzt schon laut geltendem Naturschutzrecht entnommen werden. Guter und praktikabler Herdenschutz dagegen bleibt das A und O und muss entsprechend gefördert werden – daran führt kein Weg vorbei.
Hintergrund:
Wie in den vergangenen Jahren befinden sich laut BfN und DBBW in Brandenburg mit nun 26 Rudeln und 12 Paaren die meisten Wolfsterritorien. Sachsen und Niedersachsen haben jeweils 22 Wolfsterritorien, wobei in Sachsen die Anzahl der Rudel mit 18 höher ist als in Niedersachsen mit 13.
Weitere Rudel gibt es in Sachsen-Anhalt (ein Territorium weniger als im Vorjahr), Mecklenburg-Vorpommern und Bayern. Im Freistaat wurde zum ersten Mal ein Rudel bestätigt. Die territorialen Einzeltiere verteilen sich auf Mecklenburg-Vorpommern (2) und Thüringen (1).
Somit sind in sieben Bundesländern Wölfe territorial ansässig, in allen anderen Flächenländern außer dem Saarland wurden durchziehende Wölfe nachgewiesen. Das zeigt, dass es in allen Ländern Gebiete gibt, die als potentielle Wolfsterritorien in Frage kommen. Den Regierungen und Weidetierhaltern dieser Länder empfiehlt der NABU, sich frühzeitig um einen guten Herdenschutz zu kümmern. Auch durchziehende Wölfe können Schaden anrichten, wenn sie auf ungenügend geschützte Weidetiere treffen.
Das Monitoring bezieht sich auf den Zeitraum von 1. Mai 2017 (Geburt der Welpen) bis zum 30. April 2018. Da die Auswertung der Monitoringdaten aus den Ländern durch die DBBW Zeit benötigt, werden die Daten mit einigen Monaten Verzug veröffentlicht.
Anmnerkung der Redaktion: Dieser Text bezieht beruht auf einer Pressemitteilung des NABU.