Drei Monate nach Beginn der Auflagen
Polizei registriert in Niedersachsen 9266 Verstöße gegen Corona-Regeln
Sonntag 21. Juni 2020 - Hannover (wbn). Rund drei Monate nach Beginn der Corona-Auflagen hat die niedersächsische Polizei insgesamt 9266 Verstöße gegen die Corona-Regeln registriert.
Darunter sind 673 Straf- und fast 8600 Ordnungswidrigkeitsverfahren. Das teilte das Innenministerium des Landes dem NDR Niedersachsen mit. Die meisten Fälle hat die Polizeidirektion Osnabrück erfasst, die wenigsten die Direktion in Göttingen.
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Die Zahlen wurden erhoben vor der gestrigen Randale um ein Hochhaus in Göttingen, deren Bewohner sich in Quarantäne befinden. Die Differenzen entstünden auch, weil die Dienststellen die Fälle teilweise unterschiedlich erfassten, sagt Werner Steuer, Sprecher des Innenministeriums. Die erste Bilanz zeigt, dass die meisten Straftaten (238) im Bereich der Polizeidirektion Braunschweig erfasst wurden. Darunter fallen laut Innenministerium beispielsweise absichtliche Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne.
Der Verstoß gegen die Kontaktsperren oder die Maskenpflicht seien eher Ordnungswidrigkeiten. In vielen Fällen haben die Kontrolleure zudem zunächst Verwarnungen ausgesprochen. Die wenigsten Straftaten registrierte die Polizeidirektion Hannover (47). Bei den Ordnungswidrigkeiten hat die Polizei im Bereich der Direktion Osnabrück am meisten Fälle registriert (2.597), im Bereich der Polizeidirektion Lüneburg waren es am wenigsten (588). Ein Grund für die teilweise stark variierenden Zahlen sei die unterschiedliche Erfassung der Daten, sagt der Sprecher des Innenministeriums.
So könne es beispielsweise sein, dass eine Zehnergruppe, die die Abstandsregeln nicht eingehalten hat, als zehn Einzelfälle oder nur als ein Fall erfasst werde, erklärt Ministeriumssprecher Werner Steuer. Durch die vielen teilweise regional unterschiedlichen Verordnungen, die sich immer wieder verändern, sei die rechtliche Einordnung der Verstöße teilweise schwierig, sagt Alexander Retemeyer von der Staatsanwaltschaft Osnabrück. „Zu uns kommen in der Regel die Fälle, bei denen es zu Eskalationen gekommen ist“, sagt Staatsanwalt Retemeyer.
Als Beispiel nennt er Streitigkeiten zwischen Bürgern und Sicherheitsleuten vor Supermärkten, wenn Bürger es nicht eingesehen haben, dass sie Masken tragen sollen. Auf der anderen Seite wolle die Staatsanwaltschaft die Bürger nicht kriminalisieren. „Das soll ja nicht sein, dass jemand, der seine Maske vergessen hat oder nicht daran gedacht hat, nun plötzlich mit dem Strafrecht zu tun hat“, so Retemeyer. Die möglichen Straftaten werden nun als nächstes die Gerichte beschäftigen. Bei den Staatsanwaltschaften kommen mittlerweile kaum noch neue Fälle an. „Die meisten haben wir bereits von der Polizei bekommen“, sagt Staatsanwalt Retemeyer.