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Innenpolitischer Sprecher Ulrich Watermann im Niedersächsischen Landtag zum Corona-Bündelungsgesetz

Die Lehren aus der Corona-Krise für eine zukünftige Pandemie

Mittwoch 15. Juli 2020 - Hannover / Bad Pyrmont (wbn). Der heimische Landtagsabgeordnete und innenpolitische Sprecher der SPD Ulrich Watermann hat heute im Niedersächsischen Landtag auf die weitreichende Bedeutung des sogenannten Corona-Bündelungsgesetzes hingewiesen.

Damit kann sich Niedersachsen besser auf eine zukünftige Pandemie vorbereiten. Das Statement des innenpolitischen Sprechers Uli Watermann zum Corona-Bündelungsgesetz: „Die Corona-Pandemie hat unser Bundesland, die Politik und Verwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes vor große Herausforderungen gestellt.

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Mit dem Bündelungsgesetz treffen wir wichtige Anpassungen, um eine zukünftige Pandemie sowie ihren Auswirkungen zielgerichtet und wirksam zu bekämpfen. Für meine Fraktion möchte ich in diesem Kontext drei Punkte hervorheben: Zentral ist die Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGÖGD).
Hierdurch wird dem Landtag ein Instrument an die Hand gegeben, um auf Antrag der Landesregierung eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festzustellen. So wird beispielsweise im Kontext des NKomVG von bestehenden Regelungen abgewichen und so die Möglichkeit geebnet, dass Beschlüsse im Umlaufverfahren getroffen werden können oder Sitzungen per Videokonferenz abgehalten werden können – gerade vor dem Kontext des Infektionsschutzes sind dies wichtige Instrumente.

Weiterhin kommt es zu notwendigen Anpassungen des Kommunalwahlrechts. Hier ist erklärtes Ziel, wahlrechtliche Vorschriften einzuhalten und zeitgleich bestmöglich den Infektionsschutz zu gewährleisten. Falls dies nicht sichergestellt werden kann, soll eine Nachholung möglich sein. Wenn Direktwahlen verschoben werden, kann sich jedoch eine Vakanz bei den HauptverwaltungsbeamtInnen ergeben – daher wird die Möglichkeit gegeben, dass Amtszeitverlängerungen erweitert werden.

Drittens schaffen wir mit der Einführung des „Katastro­phen­voralarms“ sowie des „außergewöhnlichen Ereignisses“ wichtige Instrumente, um unsere Kommunen handlungsfähig zu machen – noch unterhalb der Ausrufung des Katastrophenfalls. Die Kommunen und allen voran örtlichen Aufgabenträger können auf diese Weise wirksame Gefahrenabwehr vornehmen!“

 

 

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