Kreispolizeibehörde in Höxter beantwortet eine oft gestellte Frage
Corona-"vermummte" Fahrer im Straßenverkehr - was ist am Steuer erlaubt?
Freitag 20. November 2020 - Höxter (wbn). Corona-Maske am Steuer ja – offensichtliche Vermummung mit zusätzlicher Sonnenbrille und Hut nein!
Die Identität des Fahrers oder der Fahrerin muss weiterhin feststellbar sein. Andernfalls kann sogar ein Bußgeld drohen.
"Wenn die Person zusätzlich zum Beispiel eine Sonnenbrille oder einen Hut tragen würde, so kann dadurch die Identitätsfeststellung erschwert oder sogar verhindert werden", erklärt Norbert Lammers, Leiter der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde Höxter. Wenn diese Absicht gegeben ist, dann würde ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung erfüllt sein. Die Regelahndung laut Bußgeldkatalog beträgt 60,- Euro plus Bearbeitungsgebühren.
Anders sieht es zum Beispiel bei Bus- und Taxifahrern aus. Hier geht es in der Regel nicht um die Verhinderung ihrer Identitätsfeststellung, sondern um ihren Gesundheitsschutz und den ihrer Fahrgäste. Zudem sind sie leicht anhand der Fahrtenbücher und der betrieblichen Dokumentationen zu ermitteln. Ähnliches gilt für Fahrlehrer bei der Ausbildung ihrer Fahrschüler. Auch sie sollen geeignete Masken während der Fahrt tragen.
"Befinden sich die Fahrzeugführenden allein im Fahrzeug, macht es aus medizinischer Sicht keinen Sinn, einen Mund-Nasenschutz zu tragen", betont Norbert Lammers. Die Polizei im Kreis Höxter wird im Rahmen ihrer allgemeinen Verkehrskontrollen auch darauf achten und die Situation im Einzelfall mit Augenmaß bewerten.