Heute im Bundesrat (mit Update)
Bundesländer haben Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen befürwortet
Freitag 8. April 2022 - Berlin (wbn). In seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag hat der Bundesrat die vom Bundestag kurz zuvor beschlossenen Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt.
Vermeidung von Unterversorgung: Die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes soll die Sicherheit der Gasversorgung in Deutschland gewährleisten. Sie zielt darauf ab, unter Beachtung der aktuellen Lieferstrukturen und Lieferbeeinträchtigungen eine Unterversorgung zu vermeiden.
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Nutzung vorhandener Kapazitäten: Nutzer von Gasspeicheranlagen müssen danach die von ihnen gebuchten Speicherkapazitäten befüllen. Andernfalls würden sie ihnen entzogen und dem sogenannten Marktgebietsverantwortlichen zur Verfügung gestellt. Marktgebietsverantwortlicher ist die von den Fernleitungsnetzbetreibern beauftragte natürliche oder juristische Person, die in einem Marktgebiet den Gasnetzzugang effizient abwickelt.
Füllstände zu bestimmten Stichtagen: Das Gesetz sieht Mindestfüllstände vor: Diese sollen am 1. Oktober 80 Prozent, am 1. November 90 Prozent und am 1. Februar 40 Prozent betragen. Wenn marktgerechtes Agieren nicht zum Erreichen des Füllstandes führt, lässt der Marktgebietsverantwortliche die Speicher entweder von Marktakteuren im Wege einer Sonderausschreibung befüllen oder kauft selbst Gas ein. Dies soll zum einen das Horten von Speicherkapazitäten vermeiden und zum anderen einen Anreiz setzen, die gebuchten Speicherkapazitäten zu befüllen.
Umlagefinanzierung: Die Kosten, die dem Marktgebietsverantwortlichen zur Sicherung der Gasversorgung entstehen, werden über eine bei den sogenannten Bilanzkreisverantwortlichen, zum Beispiel Energieversorgungsunternehmen, erhobene Umlage finanziert.
Niedrigste Füllstände seit 15 Jahren: Die Gasspeicher in Deutschland wiesen im vergangenen Winter die niedrigsten Füllstände der vergangenen 15 Jahre auf. Dies habe zu starken Preissteigerungen geführt.