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Es begann mit einer brennenden Tischplatte

Mit Videoaufnahmen überführt: Zwei Dreizehnjährige als Brandstifter ermittelt

Donnerstag 28. Juli 2022 - Beverungen (wbn). Die Brandstifter als Urheber des Feuers am Gymnasium in Beverungen sind ermittelt worden.

Es handelt sich um zwei Dreizehnjährige, die aufgrund ihres Alters nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Der verursachte Schaden beträgt immerhin 100.000 Euro. Die Täter konnten mit Videoaufnahmen ermittelt werden.

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Sie sollen einen Tisch in unmittelbarer Nähe der Gebäudewand in Brand gesetzt haben. Die Flammen griffen dann auf die Fassade über. Nachfolgend der Polizeibericht von heute Nachmittag: „Nach einem Brand am Gymnasium in Beverungen am Sonntag, 17. Juli, (Pressemeldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65848/5276047 ) haben die Ermittler der Kriminalpolizei Höxter den Fall aufklären können: Zwei 13-Jährige wurden ermittelt, die einen Tisch in unmittelbarer Nähe der Gebäudewand in Brand gesetzt haben sollen.
Die Flammen hatten sich zunächst auf dem aus Kunststoff bestehenden Tisch ausgebreitet und von dort auf die Fassade des Gymnasiums übergegriffen.

Die von Zeugen alarmierte Feuerwehr hatte den Brand in kurzer Zeit löschen können. Der durch Feuer und Löschwasser entstandene Sachschaden an dem Gebäude beträgt nach erster Einschätzung jedoch rund 100.000 Euro.

Die Kriminalpolizei Höxter hatte umgehend die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen und war von Brandstiftung ausgegangen. Nach der Auswertung von verschiedenen Hinweisen fiel der Verdacht auf zwei 13-Jährige, die sich zur fraglichen Zeit auf dem Außenbereich der Schulcafeteria aufgehalten und dort mit Feuer hantiert haben sollen.

Bei einer anschließenden durch die Staatsanwaltschaft Paderborn angeordneten Durchsuchung wurden belastende Videoaufnahmen gefunden.

Eine weitere Videoaufnahme des brennenden Tisches, die zwischenzeitlich in sozialen Netzwerken kursierte und von der Polizei überprüft wurde, wurde jedoch nicht von den Tatverdächtigen, sondern von einem Zeugen angefertigt.

Ein Strafverfahren wurde gegen die Tatverdächtigen eingeleitet. Da beide aufgrund ihres Alters noch strafunmündig sind, müssen sie nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Allerdings kommen auf sie voraussichtlich noch erhebliche zivilrechtliche Forderungen zu.“

 

 

 

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