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Der Kommentar

Freispruch für den Wolf in Eschede

Von Ralph L o r e n z

Ein Wolf ist ein Wolf. Und ein Kind ist ein Kind. Das ist die Lehre aus dem Ereignis in dem Tierpark Eschede.

Wie es sich nunmehr in der Rekonstruktion des Geschehens ergibt, hatte  in Gegenwart des Tierpflegers der Opa zunächst Kontakt zu dem Wolf aufgenommen. In der situationsangepassten ruhigen Art eines Erwachsenen. Der Wolf habe ihn begrüßt und abgeleckt, heißt es. Dann ist der achtjährige Junge plötzlich hinzugestürzt. In der nunmal egobezogenen Ichling-Welt eines Achtjährigen, die da besagt: Jetzt aber bin ich dran. Kinder glauben in diesem Alter noch an ihre Unverletzbarkeit.

 

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Das ungeduldige Hinzustürmen und Hochreißen der Arme in einer Drehbewegung aber musste der Wolf reflexartig als Angriff verstehen und sich die zweite Person sofort auf Distanz halten. So kam es zum abwehrenden Biss in die Brust, der nicht geblutet haben soll. Also eine abgestufte Verwarnung war.

Wenn dem so war liegt die Erklärung auf der Hand: Es war ein Fehlverhalten der Besucher. Die entweder eine vorherige gewissenhafte Verhaltensbelehrung ignoriert hatten oder nicht eindringlich genug erhalten haben.

Grundsätzlich dürfte klar sein: Ein Kind gehört nicht in die Reichweite eines Wolfes. Auch wenn er angeleint ist. Dies ist in diesem Tierpark normalerweise auch nicht erlaubt.

Sechzehn Jahre sind die Mindestgrenze für diese Besucher, die eine "Audienz" mit einem Wolf buchen - für 150 Euro. Warum hier eine Ausnahme gemacht worden ist, muss geklärt werden.

 

Der Wolf muss sich nicht entschuldigen. Wohl aber die Besuchergruppe, die nachweislich ihr Kind nicht im Griff hatte. Und das in Gegenwart eines Raubtieres.

 

Mit Wölfen ist nicht zu spaßen. Man muss nicht alles streicheln und füttern. Das ist schon Tier-Konsum. Wölfe sind keine Party-Tiere im Disney-Knuddelzoo. Sie folgen noch ihrem Instinkt, klären Rangordnungsfragen blitzartig.

Ein Hund – so er nicht völlig degeneriert ist - hätte in diesem Fall grundsätzlich nicht wesentlich anders reagiert.

Also: Freispruch für den Wolf.

 

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