Ein 49-jähriger Mann aus Bad Münder befuhr mit seinem Pkw Audi A3 die Bundesstraße 442, aus Richtung Hachmühlen kommend, in Richtung Lauenau. An der Einmündung zur Kreisstraße 72 wollte er nach links in Richtung Rohmel-Center abbiegen. Aufgrund der derzeit installierten Behelfsampel, die für den Verkehr auf der Bundesstraße das Rotlichtsignal zeigte, musste er vor der Einmündung anhalten und warten.
Auf der Bundesstraße ihm gegenüber wartete ein 33-jähriger Mann in einem Ford Mondeo, der weiter geradeaus in Richtung Hachmühlen fahren wollte.
Als die Ampel für beide auf Grünlicht umsprang, fuhren beide Fahrzeuge an. Der Audi-Fahrer missachtete hierbei den Vorrang des entgegenkommenden Ford-Fahrers und bog nach links ab. Hier kam es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge.
Beide Autofahrer und die 7-jährige Tochter des 49-Jährigen als Mitfahrerin im Audi blieben unverletzt.
Die Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.
Beim Audi-Fahrer konnten die geschulten Polizeibeamten während der Unfallaufnahme körperliche Auffälligkeiten feststellen, die auf eine Rauschmittelbeeinflussung hindeuteten. Ein Urintest erbrachte ein positives Ergebnis in Bezug auf THC-haltige Substanzen. Dem 49-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen, die später im rechtmedizinischen Labor gerichtsverwertbar analysiert wird.
Auch beim Ford-Fahrer konnte eine Beeinflussung durch Rauschmittel festgestellt werden; jedoch hier durch Alkohol. Ein Alcotest ergab an der Unfallstelle eine Atemalkoholkonzentration von über 0,5 Promille. Auch dem 33-Jährigen, der derzeit in Bad Münder untergebracht ist, wurde eine Blutprobe entnommen.
Neben der Trunkenheit im Verkehr wird gegen den 33-Jährigen noch wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt, da der von ihm benutzte Ford Mondeo nicht versichert war.
Außerdem muss noch geprüft werden, ob der Ford-Fahrer in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, der an der Unfallstelle lediglich einen ausländischen Führerschein vorlegen konnte."