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Am Morgen war's noch ein Verdacht - am Nachmittag ist's Gewissheit:
Jetzt ist es amtlich: „Schmallenberg-Virus“ auch im Landkreis Hameln-Pyrmont nachgewiesen

Von Veronica Maguire

Hameln/Bad Münder (wbn). Am heutigen Vormittag hatten die Weserbergland-Nachrichten.de erstmals beim Kreisveterinäramt  in Hameln angefragt. Da bestand lediglich ein vager Verdacht, dass das „Schmallenberg-Virus“ – eine Tierseuche aus Afrika – im Weserbergland aufgetreten sein könnte. Doch inzwischen besteht leider traurige Gewissheit: Nach einer Befundmitteilung des LAVES-Veterinärinstitut Hannover vom heutigen Tag wurde das sogenannte Schmallenberg-Virus auch bei einem missgebildeten Schaflamm eines Schafzüchters aus dem Raum Bad Münder nachgewiesen.


„Nach meinen Kenntnisstand“, so Dr. Peter Bolten vom Referat für Sicherheit und Verbraucherschutz beim Landkreis Hameln-Pyrmont, „besteht kein Risiko einer Ansteckungsgefahr für den Menschen.“ Nachfolgend die veterinärärztliche Stellungnahme des Landkreises Hameln-Pyrmont: „Das erst kürzlich bei Rindern entdeckte „Schmallenberg-Virus" (Bunyavirus) ist verantwortlich für Aborte, Lebensschwäche und Missbildungen bei Lämmern in Niedersachsen.  Nach Veröffentlichung des LAVES vom 20.01.2012 erfolgte der Nachweis „Schmallenberg-Virus"-spezifischer Genomfragmente für Niedersachsen bisher in 17 missgebildeten, überwiegend totgeborenen Lämmern.  Seit Dezember 2011 wurden in Niedersachsen vermehrt totgeborene oder lebensschwache, missgebildete Lämmer zur Obduktion an die Veterinärinstitute des LAVES eingesandt. Bis zum 20.01.2012 wurden ca. 35 missgebildete Schaflämmer im LAVES untersucht.
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Aufgrund der Vorberichte, der epidemiologischen Zusammenhänge und der charakteristischen Missbildungen der Gliedmaßen und Gehirne wurde ursächlich eine Virus-Infektion verdächtigt. Dieser Verdacht konnte nun durch molekularbiologische Untersuchungen der Gewebeproben bestätigt werden.  Das „Schmallenberg-Virus" wird hauptsächlich durch blutsaugende Insekten übertragen. Nach bisherigem Kenntnisstand stellt das Virus kein Risiko für den Menschen dar.

Es handelt sich nicht um einen Zoonoseerreger.  In Deutschland wird zwecks genauer Dokumentation des Verlaufes der Ausbreitung kurzfristig eine Meldepflicht für die Schmallenbergvirus-Infektion eingeführt werden. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) wird die Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten kurzfristig ändern. Abzuklärende Verdachtsfälle konzentrieren sich grundsätzlich auf missgebildete Kälber, Schaf- und Ziegenlämmer, bei denen der pathologisch-anatomische Befund den Verdacht auf eine Bunyavirus-Infektion begründet.

Um weitere Erkenntnisse über die Krankheit zu erhalten und die mögliche Ausbreitung des „neuen" Erregers besser einschätzen zu können, ist es wichtig, dass betroffene Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter oder die betreuenden Hoftierärzte das Auftreten missgebildeter Kälber und Lämmer ihrem zuständigen Veterinäramt melden. Impfstoffe stehen derzeit nicht zur Verfügung. Der Gewährung einer Beihilfe steht derzeit Europäisches Recht entgegen, da Beihilfen nur dann gewährt werden können, wenn die betreffende Tierseuche in der Liste der Krankheiten der OIE oder dem Anhang I der Entscheidung 2009/470/EG aufgeführt ist. Beides trifft momentan nicht zu. Weitere Informationen finden sich in www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.“
 

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