Er löste das Ticket für den Jugendknast in Tündern:
Brandstiftung, Wohnungseinbrüche, Motorroller-Klau in Serie, Rentner mit Felsstein blutig geschlagen - 15-Jähriger hat nichts ausgelassen
Hameln (wbn). Endstation Justizvollzugsanstalt Hameln-Tündern: Ein gerade mal 15-Jähriger hat sich nach einer beispiellosen Reihe von Straftaten durch nichts belehren lassen – er fand ja offenbar immer vergleichsweise milde Beurteilungen und verständnisvolle Richter.
Die Polizei indessen musste ohnmächtig mit ansehen, wie sie den gerade mal 15 Jahre jungen Intensivtäter nach den wiederholten Festnahmen immer wieder auf freiem Fuß wiedersah und am nächsten Tatort abholen durfte. Brandstiftung, Wohnungseinbruchsdiebstahl sowie mehrfacher Diebstahl von Motorrollern und Fahren ohne Fahrerlaubnis - der 15-jährige Straftäter hat nahezu nichts ausgelassen. Selbst als das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Celle ihn im Januar zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt hatte, änderte das nichts an seiner kriminellen Karriere, geschweige denn am Willen zur Einsicht. Logisch: Er bekam auch diesmal keine ernsthaften Sanktionen zu spüren.
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Die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung war zunächst unter Auflagen zurückgestellt worden. Erneute Einbruchdiebstähle in Wohnungen waren die Folge. Natürlich versuchte der 15-Jährige auch wieder durch Rollerklau seine Mobilität zu erhöhen. Zuletzt geriet ein 80-jähriger Rentner in höchste Gefahr als er von dem Jungkriminellen mit einem „faustgroßen Felsstein“ an seiner eigenen Wohnungstür angegriffen wurde. Der 80-Jährige erlitt eine Kopfverletzung, konnte den Täter aber in die Flucht jagen. Das Vorgehen ließ erkennen, dass der Jugendliche auch schwerste Verletzungen seines völlig überraschten Opfers in Kauf genommen hatte. Erneut wurde der Täter gefasst und es gab ein Wiedersehen vor Gericht.
Jugendstaatsanwältin beantragte erneut den Haftbefehl
Doch diesmal konnte sich die Jugendstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle, durchsetzen und einen Untersuchungshaftbefehl erwirken. Der 15-Jährige aus Hambühren ist jetzt in die Jugendvollzugsanstalt in Hameln-Tündern eingewiesen worden. Hier der entsprechende Polizeibericht aus Celle: Ein 15-jähriger Jugendlicher aus Hambühren lässt sich durch nichts belehren: Im Januar diesen Jahres stand der Jugendliche bereits vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Celle, wo gegen ihn wegen Brandstiftung, Wohnungseinbruchsdiebstahl sowie mehrfachen Diebstahls von Motorrollern und Fahren ohne Fahrerlaubnis verhandelt wurde. Das Jugendschöffengericht verurteilte ihn zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und 10 Monaten; die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung wurde zunächst unter Auflagen zurückgestellt.
Der Jugendrichter hat dem Jugendlichen die Bedeutung der Auflagen und die Folgen eines Verstoßes gegen diese deutlich vor Augen geführt. Gegen diese Auflagen hat der Jugendliche nunmehr trotzdem wiederholt verstoßen. Zuletzt kam es zu erneuten Roller- und Wohnungseinbruchsdiebstählen in Celle und Hambühren. Da der Jugendliche seinen Bewährungswiderruf fürchten musste, entschloss er sich zu Flucht und setzte sich aus seinem Elternhaus ab. Am 28.02.2012 kam es dann zur vorerst letzten Tat in Hambühren. Er klingelte bei einem ihm unbekannten Hauseigentümer. Als dieser öffnete, griff er ihn mit einem faustgroßen Felsstein an. Der 80-jährige Rentner konnte sich wehren und schlug den Jugendlichen in die Flucht. Dennoch erlitt er bei dem Angriff Kopfverletzungen.
Nach kurzer Zeit schon wieder festgenommen
Die intensiv geführten Ermittlungen der Polizeistation Hambühren führten schließlich dazu, dass der beschuldigte Jugendliche am 29.02.2012 im Gemeindegebiet Hambühren festgenommen werden konnte. Da die erste Verurteilung bei dem Jugendlichen offensichtlich keine Verhaltensänderung herbeiführte, sah sich die Jugendstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle, veranlasst, beim Amtsgericht Celle einen erneuten Antrag auf Erlass eines Untersuchungshaftbefehls zu stellen. Dieser wurde durch das Gericht erlassen und der Jugendliche in die Jugendanstalt Hameln überstellt.
Offensichtlich kann der Jugendliche derzeit nur durch eine Inhaftierung von der Begehung weiterer schwerer Straftaten abgehalten werden."