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Gegen Arbeitgeber-Tricksereien im Post-Tarifstreit:
Sozialministerin Cornelia Rundt geht mit Erlass gegen Paketzustellung an Sonntagen vor

Freitag, 26. Juni 2015 - Hannover (wbn). Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) bremst den Arbeitgeber ‚DHL Deutsche Post AG‘ aus. Rundt hat heute den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern einen Erlass übermittelt, mit dem unrechtmäßige Paketzustellung an Sonntagen unterbunden werden soll. „Es geht um den Schutz der Beschäftigten. Ein rechtmäßiger Streik darf nicht durch rechtswidrige Maßnahmen unterlaufen werden.“

Mit dem Erlass solle sichergestellt werden, dass die Gewerbeaufsichtsämter auf der Grundlage einer einheitlichen Rechtsauffassung unverzüglich mit der Prüfung und gegebenenfalls Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren beginnen. Postbetriebe sollen nicht weiter zur Reduzierung von Streikfolgen an Sonntagen Pakete zustellen lassen. Darüber war seitens verschiedener Medien und der Gewerkschaft ver.di berichtet worden.

 

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Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bewertet die rechtliche Lage so: ‚DHL Deutsche Post AG‘ hat keine Ausnahmegenehmigungen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragt. Zwar zählt die Post zu den „Verkehrsbetrieben“ im Sinne des § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetzes; diese können unter der zwingenden Voraussetzung, dass die Arbeiten nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen an einem Werktag vorgenommen werden können, an Sonn- und Feiertagen ohne eine zuvor eingeholte behördliche Genehmigung arbeiten lassen. Der Post ist aber durchaus möglich, an Werktagen zu arbeiten.

Diese Einschätzung ändere sich durch einen streikbedingten Stillstand an Werktagen grundsätzlich nicht. Cornelia Rundt: „Die Voraussetzungen für eine genehmigungsfreie Sonn- und Feiertagsarbeit liegen bei einer rechtlich zulässigen Arbeitskampfmaßnahme nicht vor. Für die Gewerbeaufsichtsämter ist durch diesen Erlass nun klar, dass sie dagegen vorgehen können und müssen.“

 

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