Niedersächsische Landesregierung legt Gesetzentwurf vor:
Änderung des NSOG: Klare Regeln, Anpassung an das EU-Recht und mehr Rechte für die Bürger
Dienstag, 22. März 2016 – Hannover (wbn). Klarere Regeln, mehr Transparenz und Anpassung an das EU-Recht: Die niedersächsische Landesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (NSOG) vorgelegt. Die Rechte der Bürger sollen bei dem neuen Gesetzentwurf gestärkt werden.
Das NSOG soll im Zuge des neuen Gesetzes einen anderen Namen erhalten: Niedersächsisches Gesetz über die Abwehr von Gefahren (NGefAG). Der umstrittene Begriff der öffentlichen Ordnung soll bei diesem neuen Gesetzentwurf gestrichen werden. Laut dem Gesetz soll die Videoüberwachung öffentlicher Orte neue Anforderungen bekommen. So sollen Polizeibeamte beispielsweise zum besseren Schutz vor gewalttätigen Übergriffen in Zukunft sogenannte Body-Cams tragen dürfen.
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Der Einsatz des automatischen Kennzeichenlesesystems wird allerdings in dem Gesetzentwurf untersagt. Auch das Aufenthaltsverbot bei häuslicher Gewalt wird zum besseren Schutz der bedrohten Person verändert. Dadurch sollen Aufenthaltsverbote besser nach Dauer und Ort erteilt werden können.
Vier Tage kann die Polizei laut dem neuen Gesetzentwurf in Zukunft einen Verdächtigen höchstens in Gewahrsam nehmen. Außerdem gibt es in Zukunft einschränkende Regelungen bei der Veröffentlichung von persönlichen Daten im Internet.
Insgesamt werden mit diesem neuen Gesetzentwurf mehrere Rechte der Europäischen Union umgesetzt. Mit diesem modernen Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung das wichtige gesetzgeberische Ziel, auch zukünftig eine bürgernahe, qualifizierte und effektive Tätigkeit der Polizei und der Gefahrenabwehrbehörden sicherzustellen, sagte Innenminister Boris Pistorius.