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Wenn das Weserbergland schockgefrostet ist

Witterungsbedingter Schulausfall: Wer macht eigentlich die Ansage, die alle Kinder freut?

Hameln (wbn). Wer entscheidet eigentlich wann und ob der Unterricht ausfällt? Ist es der Landrat himself, der morgens in Pantoffeln vor die Tür geht und mit dem Zollstock die Schneetiefe misst? Ist es der Kultusminister, der sich mit seinem Curriculum am Öfchen wärmt und eine spontane Eingebung hat. Und überhaupt: Dürfen die Eltern auch noch ein Wörtchen mitreden?

Anja Hegener, Pressesprecherin des Landkreises Hameln-Pyrmont, schildert hier für die Leser der Weserbergland-Nachrichten.de das Procedere: Egal ob schnee- oder eisfrei: Wenn die Schule im Winter ausfällt, freuen sich die Schüler. Doch viele Bürger fragen sich sicherlich, wie die Entscheidung bei der Kreisverwaltung für einen Schulausfall eigentlich zustande kommt. Die Kreisverwaltung ist Trägerin der Schülerbeförderung und damit auch die zuständige Behörde, wenn es um die Entscheidung für einen witterungsbedingten Schulausfall geht. Das betrifft nicht nur Schnee und Eis, sondern alle Arten von extremen Wetterverhältnissen, wie beispielsweise auch Hochwasser und Sturm. Alle diese Gefahren können Gründe für die Verwaltung sein, die Schule ausfallen zu lassen. Dabei steht immer die Sicherheit der Schüler auf ihrem Schulweg im Mittelpunkt.

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Die Entscheidung für einen witterungsbedingten Schulausfall im Landkreis ist ein komplexes Verfahren und nicht – wie vielleicht vermutet – der Beschluss einer einzelnen Person. An dem Entscheidungsprozess sind zahlreiche Instanzen beteiligt, wie beispielweise die Polizeileitstelle in der Kooperativen Leitstelle, die Straßenmeistereien, die Nahverkehrsbetriebe sowie die Städte und Gemeinden. Sie alle geben, sobald die Wetterverhältnisse kritisch sind, in den sehr frühen Morgenstunden eines Tages eine Einschätzung der Situation an die Kooperative Leitstelle.

Daraus ergibt sich eine Empfehlung an den zuständigen Dezernenten der Kreisverwaltung, der daraufhin kurzfristig entscheidet, ob ein Unterrichtsausfall anzuordnen ist oder nicht. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten des Unterrichtausfalls: Es können sowohl alle Schulen im Landkreis betroffen sein, als auch nur bestimmte Schuljahrgänge oder Schulen in bestimmten Regionen - das alles hängt von der Wettersituation ab. Sobald die Entscheidung getroffen ist, wird die Meldung „Unterrichtsausfall“ über den gesetzlich dafür vorgeschriebenen

Weg über die Polizeidirektion Göttingen und die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen in Hannover an die Rundfunksender, wie beispielsweise NDR und FFN, weitergegeben, die sie - ebenso wie radio aktiv - sofort senden.  Das gilt auch für die Weserbergland-Nachrichten.de und die Internetseite des Landkreises.  Grundsätzlich gilt: Auch wenn es keinen offiziellen Schulausfall gibt und der reguläre Unterricht stattfindet, können Eltern ihre Kinder daheim lassen, wenn ihnen der Schulweg zu gefährlich erscheint. „Bei Schnee und Glätte ist natürlich auch die Eigenverantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten gefragt. Niemand muss sein Kind zur Schule schicken, wenn er aufgrund der Witterungsverhältnisse besorgt ist“, betont Landrat Rüdiger Butte. Übrigens: Der Unterrichtsausfall gilt nicht für Lehrer.

 

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