Amtsinhaber wäre Ende kommenden Jahres schon 67 Jahre alt
Längere Amtszeit für Wolfsburgs Oberbürgermeister Mohrs (SPD) ohne Neuwahl – Rechtswissenschaftler hält Vorhaben für verfassungswidrig
Montag 19. November 2018 - Wolfsburg / Hannover (wbn). Der Plan von Wolfsburgs Oberbürgermeister Klaus Mohrs (SPD), seine Amtszeit um zwei Jahre verlängern zu lassen, steht infrage.
Der renommierte Göttinger Rechtswissenschaftler Alexander Thiele ist überzeugt, dass der geplante Weg der Amtszeitverlängerung verfassungswidrig wäre. Das sagte Thiele dem NDR Fernsehmagazin Hallo Niedersachsen.
Mohrs plant, sich per Ratsbeschluss beauftragen zu lassen, erneut Fusionsgespräche mit Nachbarkommunen zu führen. Laut gültiger Kommunalverfassung kann die Amtszeit dafür um zwei Jahre ohne Neuwahl verlängert werden. Doch Mohrs ist bereits seit 2011 im Amt. Deshalb gelte für ihn die alte Version des Kommunalverfassungsgesetzes, die eine derartige Amtszeitverlängerung nicht vorsah, so Thiele. Hintergrund: Bei der nächsten regulären Bürgermeisterwahl Ende 2019 wäre der Wolfsburger Oberbürgermeister Klaus Mohrs 67 Jahre alt. Laut niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz liegt die Altersgrenze, um sich zu einer Wahl aufstellen zu lassen, aber bei 66 Jahren. In den vergangenen Wochen hat Mohrs trotzdem seine Bereitschaft erklärt, auch über die Wahlperiode hinaus als Oberbürgermeister für Wolfsburg zur Verfügung zu stehen. SPD und FDP haben im Rat bereits beantragt, Fusionsverhandlungen mit dem benachbarten Landkreis Helmstedt wieder aufzunehmen. Und Mohrs ist sicher: „Wenn man in solchen Fusionsgesprächen ist, kann die Amtszeit eines Amtsinhabers […] verlängert werden“. Laut Rechtswissenschaftler Thiele ist dieser Weg aber im konkreten Wolfsburger Fall verfassungswidrig. Die Kommunalaufsicht des Innenministeriums müsste eine solche Verlängerung der OB-Amtszeit stoppen.