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Laute und leise Reaktionen zum Missbrauchsskandal in Lügde - die CDU im Kreistag Hameln-Pyrmont fordert Sonderermittler

Von Ralph Lorenz

Donnerstag 28. März 2019 - Hameln / Lügde (wbn). Während an der Hochzeitshausterrasse in der Hamelner Innenstadt eine Gruppe Bürger, die sich keiner politischen Richtung zuordnen lässt, mit einer Schweigedemonstration ihre Betroffenheit über den Missbrauchsskandal auf dem Campingplatz in Lügde zum Ausdruck bringt erhebt die CDU-Kreistagsfraktion zur gleichen Stunde ihre Stimme zu den politischen Auswirkungen und fordert einen Sonderermittler. Er solle zur Aufklärung der den Landkreis Hameln-Pyrmont und die Kreisverwaltung betreffenden Vorgänge um den Missbrauchskandal in Lügde beitragen.

Der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion in Hameln Hans-Ulrich Siegmund und dessen Stellvertreter Thorsten Kellner haben einen entsprechenden Antrag vorgestellt.
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Nachfolgend der Antrag der Hameln-Pyrmonter Kreistagsfraktion im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Landrat,

die CDU - Kreistagsfraktion beantragt die Einsetzung einer Sonderermittlerin / eines Sonderermittlers zur Aufklärung der den Landkreis Hameln-Pyrmont und die Kreisverwaltung betreffenden Vorgänge um den Missbrauchsskandal in Lügde.

Der abscheuliche Missbrauchsskandal auf dem Campingplatz in Lügde erschüttert die Menschen in der Region zutiefst. Der Landkreis Hameln-Pyrmont und seine Kreisverwaltung sind direkt betroffen, denn das Pflegekind des Haupttäters ist ihm von der Kreisverwaltung zugesprochen worden. Die Geschehnisse rund um den Missbrauchsskandal, der zurecht als der größte in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet wird, sind Anlass genug, eine Sonderermittlerin / einen Sonderermittler des Kreistages einzusetzen, der den Landkreis Hameln-Pyrmont und die Kreisverwaltung betreffenden Vorgänge lücken- und rückhaltlos aufklärt.

Vor diesem Hintergrund beantragt / beauftragt die CDU-Kreistagsfraktion

in der nächsten Sitzung des Kreistages eine Sonderermittlerin / einen Sonderermittler des Kreistages einzusetzen, der die Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal in Lügde lückenlos aufklärt.

die Kreisverwaltung, ein rechtliches Konstrukt zu erarbeiten, das die Sonderermittlerin / den Sonderermittler mit allen nötigen Rechten und Pflichten gegenüber der Kreisverwaltung und der Verwaltungsführung ausstattet, damit sie / er Einsicht in die Akten des Landkreises nehmen und eigene Verwaltungsermittlungen durchführen kann. Hierbei hat die Sonderermittlerin / der Sonderermittler eng mit der Kreisverwaltung und den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten.

der Sonderermittlerin / dem Sonderermittler das Recht einzuräumen, gegenüber dem Kreistag umfassend in jeder Kreistagssitzung Bericht über seine Tätigkeit zu erstatten.

Begründung:

Der Missbrauchsskandal von Lügde, der durch Entscheidungen der Kreisverwaltung des Landkreises Hameln-Pyrmont zumindest begünstigt wurde, erschüttert ganz Deutschland. Einlassungen des Landrates, wonach Akten im Nachhinein verändert wurden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sich offenbar nicht getraut haben, von Anfang an den Sachverhalt vollumfänglich darzustellen, werfen ein zwiespältiges Licht auf die Kreisverwaltung. Offenbar ist das Binnenklima in der Kreisverwaltung nicht frei von Belastung.

Es steht zu befürchten, dass das Land Niedersachsen als Aufsichtsbehörde Maßnahmen ergreift, die bis zur Benennung einer Beauftragten / eines Beauftragten nach §175 NKomVG gehen können. Zur Vermeidung einer solch extremen Situation wird eine Sonderermittlerin / ein Sonderermittler eingesetzt, die /der ausschließlich dem Kreistag unterstellt und rechenschaftspflichtig ist. Für eine solche Sonderermittlerin / einen solchen Sonderermittler finden sich im Kommunalverfassungsrecht keine spezifischen Regeln. Der Landkreis beschreitet hier neues Terrain, setzt aber zugleich Maßstäbe in Bezug auf die rückhaltlose Aufklärung der Vorfälle. Diesen Gedanken folgend sollen der Sonderermittlerin / dem Sonderermittler Kompetenzen an die Hand gegeben werden, die üblicherweise nicht vorgesehen sind, die aber zur rückhaltlosen Aufklärung der Angelegenheit zwingend erforderlich sind. Die Sonderermittlerin / der Sonderermittler soll zugleich auch Ansprechpartnerin / Ansprechpartner für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises sein, die sich – offenbar aus Angst vor dienst- oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen – nicht an den Landrat oder den Kreistag als jeweiligen Dienstvorgesetzten zu wenden.

Neben dieser Schutzfunktion für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind insbesondere die Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte der Sonderermittlerin / des Sonderermittlers relevant. Gegebenenfalls gibt hier die im speziellen Einzelfall weite Auslegung der der Informationsfreiheitssatzung des Landkreises Hameln-Pyrmont vom 11.06.2013 diejenigen Instrumentarien an die Hand, die für eine Aufklärung der Sachverhalte erforderlich sind.

Zur Ausgestaltung der Rechte der Sonderermittlerin / des Sonderermittlers unterbreitet die Kreisverwaltung dem Kreisausschuss schnellstmöglich zur Vorberatung einen Vorschlag, damit dieser bis zur nächsten Sitzung des Kreistages am 25.06.2019 beschlussreif ist.

In einem nächsten Schritt bestellt der Kreistag die Sonderermittlerin / den Sonderermittler und stattet sie / ihn mit den erforderlichen Befugnissen aus.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Siegmund

Fraktionsvorsitzender

 

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