Staatsanwaltschaft wollte Angeklagten mit zwei Jahren und neun Monaten hinter Gittern sehen
Erstes Lügde-Urteil: Zwei Jahre Haft - aber zur Bewährung! Heiko V. verlässt den Gerichtssaal als freier Mann
Mittwoch 17. Juli 2019 - Detmold (wbn). Das erste Urteil im Lügder Missbrauchsprozess gleicht einem unerwarteten Paukenschlag. Heiko V. (49) aus Stade in Niedersachsen, Angeklagter in der Serie von schweren Kindesmissbrauchsfällen auf dem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde, muss nicht hinter Gitter, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt. Er hat das Landgericht heute als freier Mann verlassen dürfen.
Denn das heute verhängte Urteil von zwei Jahren Haft wurde zur Bewährung ausgesprochen. Der Kraftfahrer hatte zuvor immerhin sieben Monate in Untersuchungshaft gesessen. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen auf zwei Jahre und neun Monate Haft plädiert, womit eine Aussetzung zur Bewährung ausgeschlossen gewesen wäre.
Fortsetzung von Seite 1
Die drei Richterinnen am Detmolder Landgericht haben es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte an vier „Webcam-Übertragungen“ teilgenommen habe. Diese zeigten wie ein damals zehn Jahre junges Mädchen auf dem Campingplatz in Lügde missbraucht worden ist. Der Kraftfahrer und Feuerwehrmann Heiko V. hatte diesen Missbrauch regelrecht in Auftrag gegeben und live dabei zugesehen. Auch um sich dabei zu befriedigen. Vor den Augen des Opfers.
Das Opfer ist heute 19 Jahre alt. Heiko V. war bereits am ersten Prozesstag geständig und hat sich bei dem Opfer unter Tränen für sein Verhalten entschuldigt. Die Ermittler der Polizei fanden bei ihm zuhause in Stade jedoch auch 42.000 pornographische Film- und Bilddateien sowie kinderpornographische Schriften. Heiko V. muss sich jetzt einer Therapie unterziehen. Ein Gutachter bescheinigte ihm ein auffäloliges aber kein krankhaftes Sexualleben. Und er hält den Mann nicht für pädophil. Die Vorsitzende Richterin Anke Grudder bezeichnete die Taten als „schäbig und menschenverachtend“. Doch wurde auch angeführt, dass der Angeklagte nie selbst ein Kind missbraucht habe.