Die gute Nachricht des Tages direkt aus dem Landtag
Watermanns Exklusiv-Info aus erster Quelle: Grundschule Groß Berkel wird Ganztagesschule!
Donnerstag 16. Juli 2020 – Aerzen / Hameln (wbn). Die beste Nachricht des Tages für das Weserbergland: Die Grundschule Groß Berkel wird Ganztagsschule!
Am Rande eines Gesprächs mit Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne hat der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Uli Watermann erfahren, dass die Grundschule Groß Berkel zum kommenden Schuljahr 2020/2021 Ganztagsschule werden kann. Watermann: „Ich freue mich für die Verantwortlichen in der Schule und der Gemeinde, vor allem aber für die Kinder und Ihre Eltern über die Genehmigung für die Ganztagsschule in Groß Berkel. Gerade Eltern gewinnen damit mehr Flexibilität für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch Kinder profitieren in hohem Maße von vielfältigen und spannenden Ganztagsangeboten und dem strukturierten, gemeinsamen Tagesablauf“.
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Er danke den Verantwortlichen, der Schule und der Verwaltung des Fleckens Aerzen für die Initiative und hoffe auch andernorts auf die Schaffung weiterer Ganztagsangebote. „In unserer heutigen Zeit ist es zwingend geboten auf die Lebensumstände von Familien einzugehen und entsprechend ausreichend und gute Ganztagsangebote vorzuhalten“, ist der SPD-Politiker überzeugt. In den kommenden Tagen wird die Landesschulbehörde (NLSchB) die Schulträger über die Genehmigung informieren. Damit können die Schulen mit einem Höchstmaß an Flexibilität in das neue Schuljahr starten. Oberste Priorität haben dabei jedoch immer der Pflichtunterricht sowie die Verlässlichkeit der Schuljahrgänge 1-4. „Neu genehmigte Ganztagsschulen wie unsere in Groß Berkel entscheiden in Absprache mit dem Schulträger in eigener Verantwortung, wie viel Vorlaufzeit sie zur Umsetzung eines modifizierten Ganztags benötigen und teilen der NLSchB dann mit, wann sie den Ganztagsbetrieb im Schuljahr 2020/2021 aufnehmen können“, betont Watermann. Der niedersächsische Rahmenhygieneplan Corona Schule, der Leitfaden „Schule in Corona-Zeiten 2.0“ sowie die jeweils geltende CoronaVerordnung der NLSchB seien dabei stets zu beachten, so der Landtagsabgeordnete.