Besser als Fahrverbote würden Fahrsicherheitstrainings wirken
Uwe Schünemann warnt vor unverhältnismäßigen Strafen im Bußgeldkatalog
Samstag 25. Juli 2020 - Hannover / Holzminden (wbn). Vor einer unverhältnismäßigen Strafe im Bußgeldkatalog hat der Holzmindener CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Innenminister Uwe Schünemann gewarnt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften sollte etwa ein Fahrverbot erst beim Überschreiten von 31 km/h eingeführt werden.Fortsetzung von Seite 1
Die anhaltende Debatte um den Bußgeldkatalog kommentiert der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Uwe Schünemann wie folgt: „Es ist vollkommen richtig, Fahrverbote, die auf Grundlage der nichtigen Vorschriften fußen, aufzuheben.
Die Autofahrer brauchen jetzt schnellstens Rechtssicherheit und die Formfehler müssen korrigiert werden. In diesem Zuge sollte aber auch über mehr Differenzierung nachgedacht werden und Fahrverbote sollten verhältnismäßig sein. Außerhalb geschlossener Ortschaften sollte ein Fahrverbot erst beim Überschreiten von 31 km/h eingeführt werden.
Und wer zweimal im Jahr mit mehr als 21km/h außerhalb geschlossener Ortschaften erwischt wird, soll zu einem Fahrsicherheitstraining verpflichtet werden. Wichtig ist die Einsicht der Verkehrssünder. Diese sinkt, wenn die Strafe als unverhältnismäßig angesehen wird.
Besser als Fahrverbote wirken Fahrsicherheitstrainings, bei denen die Fahrer auf die Risiken von zu schnellem Fahren hingewiesen werden.“