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Doch es wird weiterhin um Wachsamkeit gebeten

Aufstallungspflicht im Landkreis Hameln-Pyrmont ist beendet

Donnerstag 29. April 2021 – Hameln (wbn). Ende der sogenannten Aufstallungspflicht im Landkreis Hameln-Pyrmont.

Ab dem morgigen Freitag, 30. April, darf sämtliches im Landkreis Hameln-Pyrmont gehaltenes Geflügel - Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse - wieder in Freilandhaltung gehalten werden.

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Die ordnungsbehördliche Allgemeinverfügung für den Landkreis Hameln-Pyrmont vom 18. März 2021 in Bezug auf die Aufstallungspflicht von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza wurde damit nach risikoorientierter Neubewertung widerrufen. Trotz des Widerrufs wird weiterhin um besondere Wachsamkeit gebeten, da das Geflügelpestgeschehen vor allem im Wildvogelbereich in Teilen Deutschlands aber noch nicht vollständig abgeklungen ist.

So sollten auch in Kleinsthaltungen weiterhin Biosicherheitsmaßnahmen  beachtet werden: Dazu gehört neben allgemeiner Hygiene auch, dass Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Futter sollte Geflügel grundsätzlich vor Wildvögeln geschützt gereicht werden. Auch eine regelmäßige Schadnagerbekämpfung sollte durchgeführt werden. Weitere Hinweise zu Biosicherheitsmaßnahmen sowie zur aktuellen Lage des Seuchengeschehens können u.a.  auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Institutes (www.fli.de) oder des Nds. Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit  (www.tierseucheninfo.niedersachsen.de) eingesehen werden.

 

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