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Die neuen Termine

Mobiles Impfen im Landkreis Hameln-Pyrmont ab Mittwoch

Freitag 5. November 2021 – Hameln (wbn). Wieder mobiles Impfen im Weserbergland.

In der kommenden Woche bieten die mobilen Impfteams im Landkreis Hameln-Pyrmont öffentliche Impfungen gegen das Corona-Virus an. Die Termine sind an folgenden Orten:

Mittwoch, 10. November 2021

9:00-15:30 Uhr in Afferde, Gemeindehaus, Vogelsang 1, 31798 Hameln

9:00-15:30 Uhr in Aerzen, Domänenburg (Südflügel), Burgstraße 6, 31855 Aerzen

 

Donnerstag, 11. November 2021

9:00-15:30 Uhr in Bad Münder, Martin-Schmidt-Konzertsaal, Hannoversche Straße 14A, 31848 Bad Münder

9:00-15:30 Uhr in Bad Pyrmont, Konzerthaus, Schloßstraße 1, 31812 Bad Pyrmont

 

Freitag, 12. November 2021

9:00-15:30 Uhr in Hessisch Oldendorf, Sparkasse Hameln-Weserbergland, Marktplatz 2, 31840 Hessisch Oldendorf

9:00-15:30 Uhr in Hameln-Klein Berkel, Apotheke im Multimarkt, Werkstraße 16-18, 31789 Hameln

 

Samstag, 13. November 2021

9:00-15:30 Uhr in Hameln: Stadtgalerie (Untergeschoss), Pferdemarkt 1, 31785 Hameln

 

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Geimpft werden können alle Personen ab 12 Jahren. Minderjährige können nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person geimpft werden. Personen, die geimpft werden möchten, werden gebeten, ihren Personalausweis oder einen anderen Ausweis sowie ihren Impfpass mitzubringen. Bei einem spontanen Besuch wird ein Nachweis zur Beilage in den Impfpass ausgehändigt.

 

Die mobilen Impfteams des DRK führen im Rahmen dieser Impfaktionen Erst-, Zweit und ggf. Auffrischungsimpfungen (Drittimpfungen) mit dem Impfstoff von BionTech durch. Bei Zweitimpfungen müssen 3 Wochen zwischen den Terminen der Erst- und Zweitimpfung liegen.

 

Auffrischungsimpfungen werden für Personen über 70 Jahren, Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal in Pflege- und medizinischen Einrichtungen und Personen mit einem geschwächten Immunsystem empfohlen. Hier sollten seit der Zweitimpfung mindestens 6 Monate vergangen sein.

 

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei großem Andrang bereits vor Ende des Impfzeitraums keine Impfungen mehr möglich sind. Ein Anspruch auf eine Impfung besteht nicht.

 

 

 

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