Empörte Reaktion auf Äußerungen des Regensburger Bischofs Vorderholzer
Bund Deutscher Kriminalbeamter: Missbrauch an Kindern darf keine Lobby haben
Samstag 5. Februar 2022 - Berlin / Regensburg (wbn). Eine Strafrechtsreform von 1973 hat – so die Erinnerung des Regensburger Bischofs - „Kindesmissbrauch nicht mehr als Verbrechen gewertet“. Der damit verbundene Hinweis des Bischofs, "dass für betroffene Kinder und Jugendliche die Vernehmungen wesentlich schlimmer sind als die im Grunde harmlosen Missbrauchsfälle", ist vor dem Hintergrund der neuerlichen Missbrauchsdebatte bundesweit mit Empörung aufgenommen worden.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat daraufhin von einer nicht hinnehmbaren Verharmlosung des Kindesmissbrauchs gesprochen und festgestellt: „Missbrauch an Kindern darf nirgendwo eine Lobby haben“.
"Missbrauchsfälle zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen sind niemals harmlos, sondern richten oft einen kaum zu ermessenden Schaden an, der das gesamte Leben der Opfer überschattet. Die Strafverfolgung gerade bei Missbrauchsfällen erfolgt durch unsere Kolleginnen und Kollegen und auch durch die Justiz hoch professionell und mit der gebotenen Sensibilität. Alle an den Strafverfahren beteiligten Stellen versuchen das Bestmögliche, um Retraumatisierungen der Opfer zu vermeiden. Die kriminalpolizeilich geführte Vernehmung eines Opfers zur Aufklärung einer Straftat, die den intimsten Lebensbereich eines Kindes oder Jugendlichen auf das Schlimmste verletzt hat, mit der Tat selbst gleichzustellen, macht uns sprachlos und ist an Zynismus nicht zu überbieten."
Der bisherige Umgang mit sexuellem Missbrauch unter dem Dach und wohl auch mit dem Wissen der katholischen Kirche lässt alles andere als Vertrauen aufkommen, dass Straftäter ihrem gesetzlichen Gericht zugeführt wurden oder werden. Einige der medial diskutierten Fälle zeigen vielmehr auf, dass Tatverdächtige auf die Milde der katholischen Kirche setzen konnten und lediglich an andere Orte versetzt wurden. Dabei hat es die Verantwortlichen offenbar auch nicht gestört, wenn mutmaßliche Täter weiter mit Kindern und Jugendlichen arbeiteten. Wie das mit dem vermeintlich hohen moralischen Anspruch der katholischen Kirche zu vereinbaren ist, bleibt fraglich.
Als Strafverfolgerinnen und Strafverfolger sind wir immer auch den Opfern von Straftaten verpflichtet. Es ist an der Zeit, dass die gesetzliche Pflicht zur Strafverfolgung konsequent umgesetzt wird, auch wenn es die Kirche schmerzt.
Missbrauch an Kindern und Jugendlichen darf keine Lobby haben! Nirgendwo!“