Zur weiteren Aufklärung wird Untersuchungsverfahren eingeleitet
Schmerzhafte Nachricht für Doktor Althusmann. Uni Potsdam: Die Plagiats-Vorwürfe sind nicht ausgeräumt
Potsdam/Hannover (wbn). Jetzt wird's nochmals eng für Althusmann, dem derzeitigen Vorsitzenden der Kultusministerkonferenz. In Sachen Plagiatsverdacht bei seiner Doktorarbeit kommt für Niedersachsens Kultusminister Dr. Bernd Althusmann nicht das erhoffte befreiende Signal aus Potsdam. Im Gegenteil: „Die Vorwürfe gegen Dr. Bernd Althusmann sind nicht ausgeräumt“, lässt die dortige Universität in einer den Weserbergland-Nachrichten.de vorliegenden Stellungnahme vom heutigen Tag ausrichten.
Der Dekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät hat jetzt das Verfahren an die zuständige Kommission der Universität Potsdam weitergeleitet. Gemäß den von der Universität erlassenen Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis hat der Dekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Klaus Goetz, die Vorprüfung des Verdachts von Plagiaten im Falle der Dissertation von Dr. Bernd Althusmann durchgeführt. Nach Eingang der Stellungnahmen von Dr. Althusmann und dessen Rechtsbeistand wurde die Vorprüfung in Abstimmung mit dem zuständigen Vizepräsidenten für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, Prof. Dr. Bernd Walz, abgeschlossen. Die Vorprüfung kommt zu dem Schluss, „dass die Verdachtsmomente nicht hinreichend ausgeräumt werden konnten“.
(Zum Bild: Niedersachsens Kultusminister Althusmann hat bisher gelassen auf den Plagiatsverdacht reagiert. Doch jetzt wird es eng. Aus Potsdam kam keine Entwarnung. Foto: Kultusministerium)
Fortsetzung von Seite 1
Die Arbeit wird deshalb gemäß den Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Potsdam zur weiteren Aufklärung in das formelle Untersuchungsverfahren übergeleitet. Eine Beendigung des Prüfverfahrens wäre lediglich dann möglich gewesen, wenn „sich der Verdacht nicht hinreichend bestätigt hat bzw. der Verdacht auf Grund vollständiger Aufklärung ausgeräumt wurde“. (Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Potsdam, Abschnitt II, 2.2. Vorprüfung, Abs.3) Beides sei hierbei – so das Ergebnis der Vorprüfung – nicht der Fall. In der Stellungnahme heißt es abschließend: „Insofern hat die Vorprüfung nicht zu einem eindeutigen Ergebnis geführt, so dass die Einschaltung der Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens notwendig ist“.