Antwort auf stark gestiegene Betriebskosten
Landkreis plant Anpassung der Taxi-Preise im Weserbergland
Freitag 24. Juni 2022 - Hameln (wbn). Die Kreisverwaltung Hameln-Pyrmont plant die Neufassung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxigewerbe.
Vor dem Hintergrund erheblich gestiegener Kosten wurde aus den Reihen der Taxiunternehmen die Anhebung der geltenden Beförderungsentgelte beantragt.Fortsetzung von Seite 1
Sowohl die gestiegenen Kraftstoffpreise als auch die steigenden Löhne, etwa durch die stufenweise Erhöhung des Mindestlohns zum 1.7. und 1.10.2022, machen den Taxiunternehmen schwer zu schaffen. Die Taxitarife werden im Landkreis Hameln-Pyrmont durch die Kreisverwaltung festgelegt und wurden zuletzt 2019 angepasst. Eine Ausnahme bildet hier nur die Stadt Hameln, in der ein eigener Tarif gilt. Der Fahrpreis für die Nutzung eines Taxis wird dabei von den Unternehmen nicht nach eigener Kalkulation festgelegt.
Da Taxis ein ergänzender Teil des öffentlichen Personennahverkehrs sind, werden die Nutzugsgebühren einheitlich durch eine kommunale Gebührenordnung für alle Taxiunternehmen festgelegt. Hierbei sind sowohl die Interessen der Unternehmen als auch die der Kunden zu berücksichtigen. Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat einen Gutachter mit der erforderlichen Tarifanalyse beauftragt, um diese zum Teil widerstrebenden Interessen zum Ausgleich zu bringen. Das nun vorliegende Gutachten bestätigt in weiten Teilen die von den Unternehmen vorgetragenen Kostensteigerungen und damit auch den dringenden Bedarf an einer Anpassung der Tarife. Auf dieser Basis und nach Abstimmung mit den betroffenen Unternehmen hat die Kreisverwaltung Hameln-Pyrmont nun einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet. Dieser Vorschlag zur Tarifanpassung bedarf noch der Beratung in den politischen Entscheidungsgremien und letztendlich der Beschlussfassung des Kreistages.
In der Normalzeit (werktags 6-22 Uhr) soll das Entgelt für die Fahrleistung von 2,10 Euro auf 2,40 Euro je Kilometer angehoben werden. In der Randzeit (werktags 22-6 Uhr sowie Sonn- und Feiertage) soll das Entgelt von 2,40 Euro auf 2,70 Euro steigen. Zudem soll der Grundbetrag für die Bereitstellung des Taxis neu geregelt werden: Für ein Taxi mit 4 Fahrgastplätzen sind dies dann 4,50 Euro zur Normalzeit und 4,80 Euro zur Randzeit. Inklusiv enthalten ist dabei jeweils eine Fahrleistung von 41,67 Metern bzw. 37,04 Metern oder 10 Sekunden. Bislang liegt der Grundbetrag bei 5,10 Euro (Normalzeit) bzw. 5,30 Euro (Randzeit), wobei eine Fahrleistung von 1000 Metern inklusiv enthalten ist. Der Preis für eine 3 km-Tour ohne Wartezeit zur Normalzeit mit max. 4 Fahrgästen wird damit um ca. 25 % steigen, eine 10 km-Tour inkl. 5 Min. Wartezeit zur Randzeit mit max. 4 Fahrgästen dagegen um ca. 18 % teurer werden. „Das Taxigewerbe, das gerade in den Pandemiezeiten unter erheblichen Umsatzeinbußen gelitten hat, durchlebt insbesondere mit den gestiegenen Kraftstoff- und Lohnkosten derzeit eine Existenzkrise.
Dieses Problem müssen wir angehen und im Dialog mit den Unternehmen die alten Taxitarife aktualisieren. Festzuhalten ist aber, dass mehrere Faktoren, die die Entwicklung im Taxigewerbe beeinflussen, sehr dynamisch sind“, erklärt Andreas Stemme, Leiter des Straßenverkehrsamtes in Hameln-Pyrmont.