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Neue Masche mit dem windigen "Anwalt" aus Hamburg

Als die "Gewinnerin" die Presse einladen wollte, geriet der Trickbetrüger aus der Türkei in Panik...

Nienburg (wbn). Es beginnt mit der freudigen Nachricht eines angeblichen Anwaltes aus Hamburg… Die neueste Masche der Trickbetrüger, die immer raffinierter die Schwelle des gesunden Misstrauens ihrer Opfer zu überwinden versuchen, ist in Drakenburg  ausprobiert worden. Angeblich soll die gute Frau 39.000 Euro gewonnen haben, was diese wiederum so begeisterte, dass sie schon mal die Presse zur Übergabe einladen wollte. Damit hatte der Betreiber der angeblichen Rechtsanwalts-Nummer, die in Wirklichkeit in die Türkei umgeleitet wurde, nun wiederum nicht gerechnet. Er geriet regelrecht in Panik und ließ im Gespräch mit dem Opfer die Maske der vorgetäuschten Freundlichkeit fallen.

Der Fall ist wie gesagt im Weserbergland bisher einmalig. Hier die Schilderung der Polizeipressestelle in Nienburg: „Ein angeblicher Rechtsanwalt spricht einer 64-jährigen Drakenburgerin eine Gewinnachricht von 39.000 Euro auf ihren Anrufbeantworter. Für Details sollte sie eine Hamburger Telefonnummer zurückrufen, was sie auch tat. Da sie des öfteren an Preisausschreiben teilnimmt, schöpfte sie erst Verdacht, als sie von dem vermeintlich in Hamburg ansässigen Gesprächspartner aufgefordert wurde, für die Preisübergabe am selben Abend U-Cash-Karten in Höhe von 400 Euro bereit zu halten. U-Cash-Karten sind "Wertbons", die man sich über die darauf enthaltene Nummer abzüglich der Gebühren auszahlen oder gutschreiben lassen kann. Rückschlüsse auf die "Einlöser" sind selten möglich.

 

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Regelrecht ausfallend wurde der Angerufene als er erfuhr, dass für die Übergabe Freunde und die örtliche Presse eingeladen werden sollten. Nachforschungen hinsichtlich der vermeintlichen Telefonnummer in Hamburg ergaben, dass es sich um einen Internettelefonzugang (VoIP) handelt, den man mit einer Hamburger Vorwahl verschleierte. Die Spur der Telefonnummer führt in die Türkei. Die Ermittlungen des Fachkommissariates 3 der Polizeiinspektion Nienburg/ Schaumburg dauern an. Das Präventionsteam der PolizeiinspektionNienburg/ Schaumburg weist daraufhin, dass eine Gewinnmitteilung eines überörtlichen Unternehmens grundsätzlich nicht telefonisch erfolgt und die Einforderung von "Gebühren" vor einer Gewinnausschüttung immer auf einen Betrugsversuch hindeutet. Die erbetenen Rückrufe sollte man einfach ignorieren. Gewinne sind dadurch nicht zu erwarten, sondern höchsten Kosten für den Anruf ins Ausland.“

 

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