Kollege Zufall in dreifacher Ausführung
Dumm gelaufen: Ein Notebook-Dieb und drei hellwache Polizisten, die privat ihre Wege kreuzten
Donnerstag 23. November 2023 - Hannover (wbn). Gute Polizisten sind immer im Dienst. Das musste ein Dieb feststellen, der zwei teure Notebooks in der Innenstadt von Hannover geklaut hat.
Er ist nicht weit gekommen. Denn ein ein Polizist, der privat unterwegs war, wurde auf den 20-Jährigen aufmerksam als der die hochpreisigen Geräte aus der Auslage riss. Er heftete sich sofort an die Fersen des Gauners. Und das war auch einem Kollegen nicht entgangen, der ebenfalls keinen Dienst hatte aber sofort auf Action umschalten konnte. Auch er war hinter dem Ladendieb her. Die Dritte im Bunde war eine Polizeibeamtin, die sich ebenfalls in der Freizeit befand und zufällig die Situation mitbekam. Sie forderte die Unterstützung der uniformierten im Dienst befindlichen Kollegen an.
Ziemliches Pech hatte am frühen Dienstagabend ein mutmaßlicher Ladendieb in einem Elektronikgeschäft an der Bahnhofstraße in der hannoverschen Innenstadt. Gegen 17:05 Uhr soll der 20-Jährige kurzerhand zwei in der Auslage präsentierte Laptops geschnappt und von den Sicherungsseilen gerissen haben. Mit der Beute ergriff der Mann anschließend die Flucht. Bei der Tat wurde der Verdächtige jedoch von einem 38-jährigen Polizeibeamten beobachtet, der sich in seiner Freizeit ebenfalls in dem Laden aufhielt. Der Beamte nahm die Verfolgung auf und forderte den mutmaßlichen Dieb auf, stehenzubleiben.
Außerhalb des Geschäfts wurde ein weiterer nicht im Dienst befindlicher 33-jähriger Polizeibeamter auf die Verfolgung aufmerksam und rannte ebenfalls hinterher. Beiden Polizisten gelang es nach wenigen Metern, den flüchtigen Mann noch in der Bahnhofstraße zu stoppen und festzunehmen. Eine dritte Polizeibeamtin, die die Situation ebenfalls in ihrer Freizeit bemerkt hatte und hinzueilte, forderte derweil uniformierte Kräfte zum Transport des Verdächtigen zum Polizeigewahrsam an.
Am Mittwoch, 22.11.2023, wurde der Tatverdächtige ohne festen Wohnsitz einem beschleunigten Verfahren wegen des besonders schweren Falls des Ladendiebstahls zugeführt. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 10 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“