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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Flüchtiger Autofahrer nach Unfall mit schwer verletzter Radfahrerin ermittelt

Freitag 8. November 2024 - Hildesheim (wbn). Erst wenn die Beweislast zu erdrückend wird, bekennt sich ein Täter zu seiner Tat, in diesem Fall aber nicht vollständig. Ein Autofahrer hatte eine junge Radfahrerin in Hildesheim mit dem Auto erfasst und schwer verletzt. Er hielt zwar kurz, schaute sich die Schwerverletzte an, fuhr aber sofort weiter.

Dank Zeugenaussagen und der hartnäckigen Ermittlungsarbeit der Polizei, konnte jetzt Anklage gegen den Mann erhoben werden. Die erschütternde Geschichte wurde uns von der Staatsanwaltschaft Hildesheim zugesandt: „Am späten Abend des 29.04.2024 wurde eine 20-jährige Fahrradfahrerin in der Kardinal-Bertram-Straße frontal von einem Auto erfasst und dabei schwer verletzt. Der Fahrer des Autos flüchtete anschließend unerlaubt von der Unfallstelle. Umfangreiche Ermittlungen erhärteten in der Folge einen dringenden Tatverdacht gegen einen 42-jährigen Hildesheimer, am Steuer des Unfallwagens gesessen zu haben.

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Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und Verkehrsunfallflucht gegen den Mann erhoben und die Eröffnung eines Hauptverfahrens vor dem Amtsgericht Hildesheim beantragt. Den Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei zufolge wird dem 42-Jährigen folgendes zur Last gelegt: Der Mann befuhr am besagten Abend die Kardinal-Betram-Straße mit einem VW Golf in Richtung Kaiserstraße. Auf dem Teilstück zwischen Schuhstraße und Eckemekerstraße überholte er mehrere Fahrzeuge. Beim Passieren der Eckemekerstraße befand er sich noch immer im Gegenverkehr und kollidierte hierbei mit der 20-jährigen Hildesheimerin, die ordnungsgemäß auf dem dortigen Linksabbiegerstreifen stand. Durch den Aufprall wurde die junge Frau von ihrem Fahrrad auf die Kreuzung geschleudert. Sie erlitt zahlreiche Verletzungen am Kopf sowie am Körper.

Der Autofahrer stieg nach dem Zusammenstoß kurz aus, setzte seine Fahrt aber anschließend fort, ohne sich um die Frau zu kümmern. Der dringende Tatverdacht gegen den 42-Jährigen basiert auf Aussagen von Zeugen des Unfallgeschehens, als auch auf konkreten Hinweisen, die die Verfolgungsbehörden im Zuge der akribischen Ermittlungen erreichten. Im Rahmen derer wurde im Juni auch das Unfallfahrzeug von einem ermittelnden Beamten auf dem Gelände einer Werkstatt im Landkreis Hildesheim entdeckt und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Der 42-Jährige hatte das Fahrzeug in der zur Rede stehenden Werkstatt zwecks Reparatur abgegeben.

Der Angeschuldigte räumte im weiteren Verlauf ein, dass sein Auto an dem Unfall beteiligt gewesen sei. Er bestreitet jedoch, selbst am Steuer gesessen zu haben.

 

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