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Für ein "konfliktarmes Nebeneinander"

Schaf- und Ziegenhalter können jetzt finanzielle Hilfe für den Schutz vor Wölfen beantragen

Mittwoch 26. November 2014 - Hannover/ Hameln (wbn). Über kurz oder lang dürfte auch einmal ein Wolf unbemerkt durch das Weserbergland streifen. Im Solling war er ja schon kurz aufgetaucht. Ab sofort können Niedersachsens Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern Fördermittel für den Erwerb von Elektrozäunen und Zubehör für den Schutz ihrer Herden vor Übergriffen durch Wölfe beantragen.

Die entsprechende Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen wurde heute  im Ministerialblatt veröffentlicht. „Das ist ein wichtiger Schritt zur Akzeptanzförderung des vom Menschen in Deutschland ausgerotteten und nun zurückgekehrten Wolfes“, sagte der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel bei der Vorstellung der Richtlinie in Hannover. (Zum Bild: Es gibt wieder Wölfe in Niedersachsen, wie hier auf dem Truppenübungsplatz in Munster. Foto: Umweltministerium)

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Der Wolf gehört zu den international streng geschützten Arten. Seine Rückkehr nach Niedersachsen ist ein gutes Zeichen für die hiesige Artenvielfalt. „Mit der neuen Richtlinie wollen wir einen entscheidenden Beitrag zu einem möglichst konfliktarmen Nebeneinander leisten. Künftig kommt das Land nicht mehr nur für Schäden auf, die der Wolf verursacht, sondern fördert auch den Herdenschutz“, so der Minister.

Gefördert werden können Aufrüstungen und einmalige Neuanschaffungen von Schutzzäunen nebst Zubehör sowie die Anschaffung von Herdenschutzhunden. Erreicht werden soll damit ein wolfsabweisender Grundschutz – und zwar vorrangig in der sogenannten Förderkulisse Herdenschutz, das heißt in den Gebieten, in denen sich der Wolf angesiedelt hat.

Die Richtlinie wurde landesweit abgestimmt. Es ist geplant, die Richtlinie noch von der EU notifizieren zu lassen. „Aber wir beginnen sofort mit der Förderung, weil wir die Nutztierhalter nicht alleinlassen wollen“, so Wenzel. Neben den neuen Präventionsmaßnahmen regelt die Richtlinie Wolf auch die Billigkeitsleistungen bei Nutztierrissen, die vom Land bereits gezahlt werden.

Das Umweltministerium stellt für Zuwendungen und Billigkeitsleistungen nach der neuen Richtlinie im kommenden Jahr 100.000 Euro zur Verfügung. Mit der Förderung kann aber noch im laufenden Jahr begonnen werden.

 

 

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