Gesetzesentwurf geplant
Land Niedersachsen will dreiste Unfall-Gaffer künftig bestrafen
Dienstag 19. April 2016 - Hannover (wbn). Klare Ansage: Die Niedersächsische Landesregierung hat heute entschieden, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, der eine Änderung des Strafgesetzbuchs für eine effektive Bekämpfung von sogenannten „Gaffern" sowie die Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen ermöglichen soll.
Nach Angaben der Staatskanzlei kommt es nach schweren Unfällen immer wieder dazu, dass Schaulustige die Opfer mit ihren Mobiltelefonen fotografieren oder filmen statt ihnen zu helfen und hierdurch auch noch die Rettungskräfte behindern und in Einzelfällen sogar die Rettung der Verunglückten verhindern. Anschließend werden die Aufnahmen oftmals über das Internet veröffentlicht.
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Nach Ansicht von Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) und Innenminister Boris Pistorius (SPD) ist der strafrechtliche Schutz gegen solche Praktiken ist nach geltendem Recht lückenhaft.
Insbesondere sei derzeit das Verhalten sowohl des „Katastrophentouristen", der die Rettungs- und Aufräumarbeiten behindert als auch des Schaulustigen, der dem Notarzt bei einem Verkehrsunfall im Wege steht, nicht strafbar.
Einbringung des Entwurfs in den Bundesrat beschlossen
Die Justizministerin und der Innenminister sind sich einig, dass das nicht hinnehmbar ist und daher auch mit den Mitteln des Strafrechts bekämpft werden muss. Deshalb haben beide Ministerien gemeinsam einen Gesetzentwurf erarbeitet, dessen Einbringung in den Bundesrat die Landesregierung heute beschlossen hat.
Konkret heißt es: „Der Entwurf sieht vor, dass der § 201a Strafgesetzbuch (StGB) erweitert wird, damit auch die Herstellung bloßstellender Aufnahmen von Verstorbenen unter Strafe gestellt wird. Außerdem soll durch einen neuen § 115 StGB das Behindern von Feuerwehren, Katastrophenschutz oder Rettungsdiensten bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not bestraft werden können.“