Begünstigung löst sich in Luft auf:
Bundeskabinett streicht Steuervorteil für Autogas
Mittwoch 15. Februar 2017 - Berlin/Hameln (wbn). Autogas-Nutzern geht es an die Geldbörse: Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, den Steuervorteil für diese Kraftstoffart ab 2019 zu streichen. Betroffen sind bundesweit 480.000 Autofahrer – darunter 995 im Landkreis Hameln-Pyrmont –, die entweder ausschließlich mit Autogas oder mit bivalenten Antrieben unterwegs sind.
Rainer Scharr, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG) sieht in dem Vorhaben unter anderem einen Widerspruch zum Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD und appelliert an den Deutschen Bundestag, den Beschluss zu korrigieren.
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Die Planungen ignorieren nach Ansicht von Scharr außerdem den Klimaschutzplan 2020 sowie den Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Juli 2015, der ebenfalls für eine Fortsetzung des Steuervorteils aller Gaskraftstoffe votiert habe.
Scharr: Entscheidung nicht erklärbar
Die Bundesregierung enttäusche mit ihrem Beschluss das Vertrauen der Autogas-Nutzer. Ihnen sei jahrelang immer wieder signalisiert worden, dass die steuerliche Begünstigung von Autogas über 2018 hinaus verlängert werde. Auch angesichts der ehrgeizigen politischen Ziele zur Luftreinhaltung und Treibhausgasreduktion sei die Entscheidung nicht erklärbar.
Autogas umweltfreundlicher als Diesel
„Eine erst kürzlich vorgelegte Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes belegt: Autogas-Pkw sind Diesel-Fahrzeugen unter realen Fahrbedingungen beim Stickoxidausstoß deutlich überlegen und schlagen moderne Benziner beim Feinstaub um Längen", so Scharr.
Auch zur Treibhausgasreduktion trage Autogas signifikant bei: Im Vergleich zu fossilen Benzin-Kraftstoffen spare der Alternativkraftstoff 21 Prozent CO2 ein, im Vergleich zu fossilen Diesel-Kraftstoffen 23 Prozent CO2 pro Energieeinheit.