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Nur stationäre Kundgebung erlaubt
Stadt Göttingen untersagt geplanten Neonazi-Aufmarsch

Montag 20. März 2017 - Göttingen (wbn). Die Stadt Göttingen hat einen für Sonnabend, 1. April von einer Privatperson im Zusammenhang mit dem „Freundeskreis Thüringen / Niedersachsen“ geplanten Aufzug verboten.

Stattdessen dürfe lediglich eine stationäre Kundgebung zwischen 15 und 20 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz stattfinden, heißt es in der Untersagungs- und Beschränkungsverfügung der Stadt.

 

 

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Darin wird mit Hinweis auf mehrere, bereits für den 1. April angezeigte Gegendemonstrationen auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Bezug genommen, die nur durch ein Verbot des Aufzugs abgewendet werden könne.

Hintergrund: Der „Freundeskreis Thüringen / Niedersachsen“ wird vom Niedersächsischen Verfassungsschutz beobachtet und als rechtsextrem eingestuft. Innenminister Boris Pistorius (SPD) hatte die Vereinigung nach einer Waffenrazzia vor wenigen Wochen als „Gruppe von Nazis“ bezeichnet.

 

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