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Was ein Familienvater unternahm, als er heimlich Polizeifunk mitlauschte und plötzlich seinen Namen vernommen hat

Schön bekloppt: Lauschangriff gegen die Polizei - und ein absolut peinlicher Anruf aus Peine

Hildesheim/Peine (wbn). Dümmer und dreister geht’s nicht.  Ein 44-Jähriger hört heimlich Polizeifunk mit. Als der Mann aus Peine plötzlich seinen Namen inklusive Anschrift hört, wird es richtig peinlich. Fünf Minuten nach der Abhöraktion klingelt nämlich schon bei der Polizei in Peine das Telefon.

Der heimliche Mithörer ist dran. Er wollte die Polizei gewissermaßen zur Rede stellen, warum sein Name im Polizeifunk auftaucht und er überprüft werde. Doch der Polizeibeamte gab ihm nicht die gewünschte Auskunft und begann sich mächtig über das Insiderwissen seines Gesprächspartners zu wundern. Im Verlauf des weiteren Gespräches gab der 44-Jährige an, dass es ja ein Unding sei, dass man ihm diese Angaben verweigern würde und er seine Anwältin einschalten will, um den Grund der Überprüfung genannt zu bekommen. Zudem habe er den Funkspruch auch gespeichert. Es könne ja wohl nicht angehen, dass seine Kinder - zu Hause – „mit anhören müssen, wie ihr Vater einer polizeilichen Überprüfung über Funk unterzogen wird“. Der Polizist klärte den erbosten Anrufer erst einmal in aller Ruhe auf, dass es nicht rechtens ist mit einem sogenannten „Scanner“ den Behördenfunk abzuhören.  Und dabei ist es auch nicht geblieben.

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Kurze Zeit später klingelte die Polizei an der Tür des 44-Jährigen: Hausdurchsuchung! Ein Bereitschaftsstaatsanwalt aus Hildesheim hatte diese verfügt, damit das Gerät sichergestellt werden konnte, mit dem der Familienvater den unerlaubten „Lauschangriff“ auf den Polizeifunk gestartet hatte. Da fiel der Peiner nochmals aus allen Wolken.

Im Polizeibericht zu diesem Vorgang hieß es nunmehr lakonisch: Bei der sich nun anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurde dem Wunsch des Beschuldigten entsprochen, dass seine Kinder seinen Namen nicht mehr über Polizeifunk hören müssen: Der Funkscanner wurde von den Polizisten mitgenommen. Weiterhin wurde gegen den 44-jährigen aus Peine eine Strafanzeige gefertigt, da der Verdacht besteht, dass er gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen hatte.

 

 

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