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Beschleunigtes Verfahren angewendet

Jugendrichter verknackt Ladendieb in Bückeburg zu Dauerarrest

Freitag 15. Dezember 2017 - Bückeburg (wbn). Von wegen "Bagatelldelikt und schwere Kindheit". Ein Ladendieb, 18 Jahre alt, muss in den Knast.

Er ist zu einer Woche Dauerarrest verurteilt worden. Der Heranwachsende hatte Waren im Wert von 240 Euro im Kaufland in Bückeburg geklaut. Jetzt hat ihn sich der Jugendrichter gekauft.

 

Fortsetzung von Seite 1

Nachfolgend der Polizeibericht aus Bückeburg: „13.12.2017 entwendete ein 18 Jahre alter Mann im Kaufland Bückeburg Waren im Gesamtwert von über 240,00 €. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bückeburg wurde der Täter vorläufig festgenommen und am heutigen Tage dem Jugendrichter beim Amtsgericht Bückeburg zwecks Durchführung eines beschleunigten Verfahren vorgeführt. Der Heranwachsende wurde dort wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer Woche Dauerarrest verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Auf Nachfrage teilte Staatsanwalt Nils-Holger Dreißig mit, dass beschleunigte Verfahren auch gegen Heranwachsende, also Beschuldigte im Alter zwischen 18 und 21 Jahren durchgeführt werden.“

 

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