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Auch die Feuerwehr trat mit Polizei und Ordnungsamt in Aktion

Shisha Bar-Kontrollen im Weserbergland: Sechs Strafverfahren, 42 Ordnungswidrigkeiten

Samstag 25. Mai 2019 - Hameln / Bad Pyrmont / Holzminden (wbn). Sechs eingeleitete Strafverfahren und 42 festgestellte Ordnungswidrigkeiten. Das ist das Ergebnis einer gestern Abend groß angelegten Kontrolle der sogenannten „Shisha-Bars“ - Bars, in denen Wasserpfeifen geraucht werden - in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden.

Die Polizei: „In der Zeit von 21.45 Uhr bis 1.30 Uhr kontrollierten die Ordnungshüter sechs Shisha-Bars im Stadtgebiet von Hameln. Zeitgleich wurden in Bad Münder und Bad Pyrmont je eine Bar kontrolliert. In Holzminden waren es drei“.

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Ziel der Kontrollen sei sowohl die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes als auch des Jugendschutzgesetztes gewesen. Darüber hinaus wurden mit Unterstützung der Feuerwehr Hameln auch die Kohlenmonoxid-Werte in den Aufenthalts- und Nebenräumen gemessen. Nachfolgend der Polizeibericht zur gestern erfolgten Sisha-Bar-Kontrolle: „Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden hat am Freitag

(24.05.2019) gemeinsam mit den zuständigen Ordnungsämtern der Städte und dem Zoll ordnungsrechtliche Kontrollen in insgesamt 11 Shisha-Bars in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden durchgeführt. Dabei unterstützten auch Polizeibeamte der Bereitschaftspolizei aus Hannover.

In der Zeit von 21.45 Uhr bis 01.30 Uhr kontrollierten die Ordnungshüter sechs Shisha-Bars im Stadtgebiet von Hameln. Zeitgleich wurden in Bad Münder und Bad Pyrmont je eine Bar kontrolliert. In Holzminden waren es drei.

Ziel der Kontrollen war sowohl die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes, sowie des Jugendschutzgesetztes. Darüber hinaus wurden mit Unterstützung der Feuerwehr Hameln auch die Kohlenmonoxid-Werte in den Aufenthalts- und Nebenräumen gemessen.

Tatsächlich erleiden immer wieder Personen in Wasserpfeifenlokalen schwerste Kohlenmonoxid Vergiftungen.

Die Aufgaben des Zollamtes an diesem Abend waren nicht nur die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, sondern auch tabaksteuerrechtliche Angelegenheiten.

In der Bundesrepublik dürfen Zigaretten und Rauchtabak nur in verschlossenen Verpackungen mit gültigen deutschen Steuerzeichen verkauft und gelagert werden. Eine Abgabe von Einzelportionen zum direkten Verzehr vor Ort ist damit grundsätzlich ausgeschlossen (§ 25 Tabaksteuergesetz).

Steuerrechtlich stellen auch die vielen exotischen Geschmacksrichtungen, mit denen Shisha-Bars werben, oft ein Problem dar, weil jedes Mischen von Rauchtabak mit anderen Stoffen die Tabaksteuer erneut entstehen lässt (§ 15 Tabaksteuergesetz).

Neben den steuerrechtlichen Aspekten galt es auch gesundheitliche Risiken zu beachten. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) inhalieren Wasserpfeifenraucher bei nur einer Sitzung eine Rauchmenge von umgerechnet 80 Zigaretten! Zudem beinhaltet illegal gehandelter Tabak Konservierungsstoffe, Aromen und/oder unhygienische Inhaltsstoffe, deren Wirkung auf den Konsumenten nicht bekannt sind.

Bei den heutigen Kontrollen wurden u.a. Verstöße gegen das Jugendschutz-, sowie das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt.

Außerdem wird für eine Örtlichkeit das Veterinäramt verständigt werden, weil der Zustand der Küche nicht den Hygieneschutzbestimmungen entsprach.

Von insgesamt elf kontrollierten Bars waren es lediglich drei, bei denen nichts zu beanstanden war.

In vier Objekten wurde der Shisha-Betrieb untersagt, da die Kohlenmonoxid-Grenzwerte deutlich überschritten wurden. In einem Fall wurden die Kohlen für die Wasserpfeifen in einem offenen Grill, ohne Abluftanlage nach Draußen erhitzt. In einem anderen wurde die Kohle mit einem Fön auf einer Herdplatte im Keller angefeuert. Der Kohlenmonoxid-Wert in dem Raum war derart hoch, dass für den "Zubereiter" eine akute Gesundheitsgefährdung bestand.

Der Shisha-Betrieb darf fortgesetzt werden, sobald entsprechende Abluftanlagen nachgerüstet wurden.

Ein Lokal wurde aufgrund von Verstößen gegen die Bauordnung in Gänze geschlossen.

Steuerrechtliche Verstöße konnten ebenfalls festgestellt werden.

In fünf Bars wurden größere Mengen nicht ausreichend versteuerter Tabak sichergestellt. Außerdem hat der Zoll vier arbeitsrechtliche Sachverhalte festgestellt, die eine Nachbearbeitung erfordern.

Am Rande der Kontrollen stellten Polizeibeamte noch eine Verkehrsstraftat fest. Ein Fahrradfahrer fuhr stark alkoholisiert und ohne Licht an den Beamten vorbei, so dass diese keine andere Möglichkeit hatten, als den Mann anzuhalten und zu kontrollieren.

Resumee des Abends: sechs eingeleitete Strafverfahren und 42 festgestellte Ordnungswidrigkeiten.

Um die  Einhaltung der erteilten Weisungen zu überprüfen werden auch zukünftig unangekündigte Kontrollen der Ordnungsämter, der Polizei und des Zollamtes in den Shisha-Bars stattfinden."

 

 

 

 

 

 

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