„Allgemeinverfügung zum Umgang mit Reiserückkehrern“
Wieder war das Opfer in Österreich: Zweiter Corona-Fall im Landkreis - nunmehr in Bad Pyrmont
Donnerstag 12. März 2020 - Hameln (wbn). Es gibt nunmehr einen zweiten Corona-Fall im Landkreis Hameln-Pyrmont.
Betroffen ist eine Frau aus Bad Pyrmont, die sich in Österreich aufgehalten hatte. Die Kreisbehörde reagiert jetzt mit dem Erlass einer „Allgemeinverfügung zum Umgang mit Reiserückkehrern“.
Die Allgemeinverfügung basiert auf dem Infektionsschutzgesetz und untersagt Personen, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend den jeweils aktuellen Festlegungen durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, das Betreten bestimmter Einrichtungen: Dazu zählen Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, Schulen und Heime für ältere und pflegebedürftige Menschen.
Diese Maßnahme dient dazu, die Ausbreitung des neuen Erregers einzudämmen sowie den Schutz vulnerabler Personengruppen sicherzustellen. Darüber hinaus tragen die Maßnahmen für die erfassten medizinischen Einrichtungen auch zur Aufrechterhaltung der Versorgungskapazitäten bei. Die ausführliche Allgemeinverfügung sowie alle aktuellen Informationen, Hinweise und Hotlines zu Covid-19 sind unter www.hameln-pyrmont.de/corona zu finden.