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E-Scooter-Fahrer ergriff die Flucht

Bei Rot über die Ampel, Schläge und Tritte gegen kontrollierende Polizeibeamte

Sonntag 12. März 2023 - Hildesheim (wbn). Rot im Verkehr ist für ihn wohl eine Modefarbe und kein optisches Stop-Signal. Der E-Scooter-Fahrer (18) ist aufgrund seines Verhaltens der zivilen Streifenwagenbesatzung sofort aufgefallen und umgehend zum Kandidaten für eine Verkehrskontrolle geworden.

Dazu hatte er aber keine Lust. Er versuchte zu fliehen – und prompt eingeholt, reagierte er mit Schlägen und Tritten.

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Dazu die Polizei: „Im Rahmen der schließlich durchgesetzten Kontrolle konnte festgestellt werden, dass der jungen Mann deutlich alkoholisiert war, Tabakwaren ohne Steuersiegel, Hanfsamen und zwei nicht zugelassene Pfeffersprays mit sich führte.“ Nachfolgend der Polizeibericht: „Dass er eine rote Ampel missachtete, wurde einem Hildesheimer Verkehrsteilnehmer zum Verhängnis. Die folgende Kontrolle führte zu mehreren Anzeigen.

Am späten Samstagabend konnte eine zivile Streifenwagenbesatzung beobachten, wie ein junger Mann auf einem sogenannten E-Scooter aus der Kardinal-Bertram-Straße auf die Kaiserstraße fuhr. Hierbei achtete er allerdings nicht auf das Rotlicht der Ampelanlage, was für ihn eine Kontrolle durch die eingesetzten Beamten nach sich zog.

Allerdings wollte sich der 18-jährige mit Wohnsitz in Hildesheim durchaus nicht kontrollieren lassen. Stattdessen versuchte er zunächst auf seinem Elektrokleinstfahrzeug zu fliehen. Nachdem er eingeholt wurde, mussten die eingesetzten Beamten seinen Schlägen und Tritten ausweichen, was ihnen gelang.

Im Rahmen der schließlich durchgesetzten Kontrolle konnte festgestellt werden, dass der jungen Mann deutlich alkoholisiert war, Tabakwaren ohne Steuersiegel, Hanfsamen und zwei nicht zugelassene Pfeffersprays mit sich führte.

Bei ihm wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Verfahren gegen ihn werden wegen Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Trunkenheit im Verkehr, dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, sowie dem Verstoß gegen die Abgabenordnung und das Tabaksteuergesetz geführt. Des Weiteren ist eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Waffengesetz anhängig. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann aus dem Polizeidienstgebäude entlassen.“

 

 

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