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Eilantrag einer Person aus Schleswig-Holstein

Verwaltungsgericht in Hannover bestätigt Rechtsmässigkeit des Waffenverbots zum Pflasterfest in Hameln

Freitag 30. August 2024 - Hameln / Hannover (wbn). Ein juristischer Querschläger zum Pflasterfest aus dem hohen Norden ist abgewehrt worden. Ein Eilantrag gegen das Waffenverbot auf dem heute beginnenden Pflasterfest in Hameln wurde gestern vom Verwaltungsgericht Hannover abgelehnt.

Aus Schleswig-Holstein hatte eine Person das Waffenverbot bei der Großveranstaltung in Hameln verhindern wollen. Die sofortige Vollziehung des Verbotes sei aber notwendig um der Gefahr von Rechtsverletzungen der Allgemeinheit effektiv zu begegnen, machten die Verwaltungsrichter geltend und gaben der Hamelner Verwaltung ausdrücklich recht.

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Stichwaffen, Schusswaffen und das Benutzen gefährlicher Werkzeuge, aber auch Feuerwerkskörper und Baseballschläger sollen untersagt werden.

Der Antragsteller des Eilantrages, eine Person aus Westensee, hatte unter anderem argumentiert: „…Es gibt so viel Messergewalt jeden Tag in Deutschland, dass ein Messerangriff mehr oder weniger oder die mediale Bedeutung eines besonderen Angriffs kein Grund sind, nun eine Gefahr an einem ganz anderen Ort zu sehen. Der Täter ist außerdem gefasst, die konkrete Gefahr also gebannt.“

Das Waffenverbot war vor dem Hintergrund der willkürlichen tödlichen Messerattacken des unter Terrorismusverdacht stehenden fanatischen Islamisten in Solingen erlassen worden.

 

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