Entwurf des Bundesbauministeriums findet Beifall
Entprivilegierung der Stallbauten: Landkreistag begrüßt Änderungsvorschläge für den Außenbereich
Hannover/Hameln (wbn). Endlich kommt sie, die lange geforderte Entprivilegierung gewerblicher Stallbauten. „Der nun vom Bundesbauministerium vorgelegte Entwurf zur Entprivilegierung gewerblicher Stallbauten wird von uns ausdrücklich begrüßt, zumal mit dieser Regelung Vorbelastungen durch bereits vorhandene Ställe berücksichtigt werden müssen“, erklärte heute das Geschäftsführende Vorstandsmitglied Dr. Hubert Meyer vom Niedersächsischen Landkreistag (NLT).
Für den Bau gewerblicher Tierhaltungsanlagen, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, soll nach einem jetzt vom Bundesbauministerium vorgelegten Entwurf des Baugesetzbuches die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB nicht mehr gelten. Dadurch wird die Stellung der Gemeinden gestärkt, die künftig den Bau derartiger Anlagen über Bebauungspläne besser steuern können. Besonders erfreut ist der Landkreistag darüber, dass der vom Bundesbauministerium vorgelegte Entwurf exakt der Beschlusslage der Gremien des Niedersächsischen Landkreistages entspräche, erklärte Meyer weiter.Fortsetzung von Seite 1
Der NLT fordert seit längerem eine Entprivilegierung der gewerblichen Tierhaltungsanlagen für ganz Niedersachsen. Zudem hat der Niedersächsische Landkreistag im Rahmen der Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung und der damit verbundenen Verordnungen gefordert, eine landesrechtliche Sonderbauvorschrift für Stallanlagen zu erlassen, damit insbesondere dem Brandschutz bei Ställen besser Rechnung getragen werden kann. „Es ist uns unverständlich, dass es zwar eine Sonderbauvorschrift für Garagen gibt, aber keine Vorschrift für die technisch wesentlich anspruchsvolleren Stallbauten. Das vom Niedersächsischen Landkreistag entwickelte Arbeitspapier für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz bei Nutztierhaltungsanlage könnte für eine solche Regelung die Grundlage bieten“, bot Meyer abschließend an.