Er hatte doch nur zwei Bier gehabt…
Betrunkener Unfallfahrer (32) will Promille-Wert nicht wahrhaben
Dienstag 26. Januar 2016 - Bückeburg (wbn). Wie konnte das denn bloß passieren? Ein 32 Jahre alter Autofahrer aus Polen ist in Bückeburg über eine Verkehrsinsel gebrettert und hat dabei einen hohen Sachschaden angerichtet. Der zufällig direkt nach dem Crash eintreffenden Streifenwagenbesatzung erzählte der Mann, ihm seien plötzlich die Augen zugefallen.
Den Grund dafür konnte er sich und den Beamten jedoch offenbar nicht so genau erklären. Die erfahrenen Polizisten baten den 32-Jährigen deshalb zum Atemalkoholtes, der ihm einen Wert von 1,27 Promille bescheinigte. Das wollte der Mann aber partout nicht wahrhaben – schließlich habe er doch nur zwei Bier getrunken.
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Und tatsächlich: Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann nicht gelogen hatte. Bei den „zwei Bier“ handelte es sich allerdings um Starkbier – jeweils in einer Literflasche.
Das ernüchternde Ergebnis: Auto kaputt, Lappen weg und ein Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr am Hals.
Nachfolgend der Polizeibericht aus Bückeburg:
„Ein 32jähriger polnischer Pkw-Fahrer verursachte am Montag gegen 21.35 Uhr einen Verkehrsunfall auf der Steinberger Straße in Bückeburg.
In Höhe des Einkaufsmarktes fielen ihm nach eigenen Angaben kurz vor dem Passieren der dortigen Verkehrsinsel in Fahrtrichtung Stadtmitte die Augen zu. Aus der Pflasterung der Verkehrsinsel wurden Steine herausgerissen und das Verkehrsschild zerstört.
Unmittelbar nach dem Unfall kam zufällig eine Funkstreifenwagenbesatzung an der Unfallstelle vorbei. Die Beamten konnten recht schnell bemerken, dass der Unfall nicht nur auf Grund eines plötzlichen Müdigkeitsanfalles zurückzuführen ist.
Der Fahrer des Pkw VW hatte nach einem Alkoholtest einen vorläufigen Promillewert in Höhe von 1,27, den dieser gar nicht glauben wollte, weil er nur zwei Bier getrunken hatte. Die Ermittlungen ergaben jedoch, dass es sich bei den Bieren um Starkbier in jeweils 1-Literflaschen handelte.
Durch die Beamten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt i.V.m. der Verursachung eines Verkehrsunfalles eingeleitet und der Führerschein beschlagnahmt.
Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.“