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Baumschnitt nur noch bis zum 28. Februar erlaubt – Paarungszeit der Wildtiere beginnt

Montag 20. Februar 2017 - Höxter (wbn). Bäume, Sträucher und Hecken dürfen nur noch bis Ende Februar geschnitten und gepflegt werden, danach erst wieder ab dem 1. Oktober. Darauf weist die  untere Naturschutzbehörde des Kreises Höxter hin.

Die Schonfrist vom 1. März bis zum 30. September ist im Bundesnaturschutzgesetz klar festgelegt. „Sie gilt bundesweit für alle Bäume, Sträucher und Hecken in der freien Landschaft“, erklärt die Leiterin der Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft beim Kreis Höxter, Dr. Kathrin Weiß.

 

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Und: Die Schonfrist hat gute Gründe. Nach der Winterruhe beginnt die Fortpflanzungszeit der wild lebenden Tiere. Bereits im zeitigen Frühjahr gehen sie auf Reviersuche und beginnen mit dem Balz- und Paarungsverhalten. Wetter und Temperatur spielen dabei keine Rolle. „Das Verhalten der Tiere wird von der Tageslänge und vom Licht gesteuert.“

Deshalb dürfen ab dem 1. März keine Maßnahmen mehr durchgeführt werden, die zu Veränderungen in den Lebensräumen und Revieren der wild lebenden Tiere führen würden. „Bei Baum- und Gehölzschnitten wäre das aber der Fall. Deshalb sind sie während der Schonzeit verboten“, erläutert Dr. Kathrin Weiß.

Ausnahmen sind Form- und Pflegeschnitte

Ganzjährig zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des einjährigen Zuwachses der Pflanzen. Erlaubt sind auch regelmäßige Pflegeschnitte von Gartenhecken im Siedlungsbereich. Mit einer klaren Einschränkung: „Auf mögliche Brut- und Niststätten muss auch dabei Rücksicht genommen werden“, stellt die Leiterin der unteren Naturschutzbehörde klar.
 

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