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Zusammen mit zehn weiteren Stadtwerken und Energieversorgern

Stadtwerke Hameln reichen jetzt die Klage beim Europäischen Gericht gegen den E.ON-RWE-Zusammenschluss ein

Mittwoch 27. Mai 2020 – Hameln (wbn). Die Stadtwerke Hameln haben heute gegen den geplanten Zusammenschluss von RWE und E.ON Klage beim Europäischen Gericht eingereicht.

Damit greift das regionale Unternehmen – wie neben ihm zehn weitere Marktteilnehmer auch – die Entscheidung der Europäischen Kommission an, die Übernahme von konventionellen und erneuerbaren E.ON-Erzeugungsressourcen durch RWE freizugeben. Mit der Fusion werde der ohnehin fragile Wettbewerb in der Erzeugung erheblich eingeschränkt, geben die Stadtwerke zu bedenken.

 

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Marktneuaufteilung zwischen RWE und E.ON birgt erhebliche Nachteile für Verbraucher

Geschäftsführerin Susanne Treptow übt wie viele Verbraucherschützer Kritik an dem Zusammenschluss. „Die beiden größten Energiekonzerne teilen ihre Geschäftsfelder auf und kommen sich nicht mehr in die Quere. So etwas geht grundsätzlich zu Lasten des Verbrauchers, denn diese marktbeherrschende Stellung in der Erzeugung kann leicht die Preise für Strom deutlich nach oben treiben.“

Im März 2018 hatten RWE und E.ON die Absicht bekanntgegeben, sich neu auszurichten. Durch eine Reihe von Geschäften sollen sich die Stromerzeugung und der Großhandel bei RWE und das Netz- und Endkundenvertriebsgeschäft bei E.ON konzentrieren. Zu dieser abgestimmten Marktneuaufteilung gehörte auch die Übertragung der Erzeugungsassets der E.ON an RWE, die die Europäische Kommission mit Beschluss vom 26.02.2019 (Fall M.8871) freigab.

Die Stadtwerke Hameln haben – ebenso wie eine Reihe weiterer Unternehmen und Personen – das Vorhaben von Anfang an kritisch verfolgt. Da die Kommission in ihrer Entscheidung diese Bedenken gar nicht bzw. nicht ausreichend gewürdigt hat, wurde heute beim zuständigen Europäischen Gericht (EuG) eine Nichtigkeitsklage gegen den Freigabebeschluss der Kommission eingereicht. Damit reihen sich die Stadtwerke Hameln in eine Gruppe von unabhängigen Energieversorgern ein, die sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen den RWE-E-ON-Deal stellen und gegen die damit verbundene Neuaufteilung des deutschen Energiemarktes, das Schaffen von nationalen Champions zu Lasten des Mittelstandes und den Verlust der Liberalisierung des Energiemarktes rechtlich vorgehen. Denn hiermit verbunden sind erhebliche Nachteile für den Wettbewerb und damit für alle Verbraucher.

Sollte die Klage Erfolg haben, holt das Europäische Gericht die Freigabeentscheidung der EU-Kommission zurück und die Kommission müsste unter Berücksichtigung der Wertungen des Gerichts in eine erneute fusionsrechtliche Prüfung des Vorhabens einsteigen.

Zum Unternehmen: Die GWS Stadtwerke Hameln GmbH ist ein klassisches Energie- und Wasserversorgungsunternehmen im Landkreis Hameln-Pyrmont mit einem Umsatz von 135 Mio. EUR und einer Bilanzsumme von knapp 150 Mio. EUR. Die Geschäftsfelder Erzeugung, Netz und Vertrieb bieten eine preisgünstige, sichere und nachhaltige Versorgung für private Haushalte, Industrie und Gewerbe. Das Unternehmen versorgt rund 80.000 Haushalte, kommunale Einrichtungen und Betriebe mit Strom, knapp 20.000 Anschlüsse mit Wärme und Erdgas sowie 13.000 Anschlüsse mit Trinkwasser. Darüber hinaus bieten die Stadtwerke Hameln energienahe Dienstleistungen rund um Elektromobilität, Energieeffizienz sowie Telekommunikation an und betreiben Parkhäuser und Parkflächen. Des Weiteren halten die Stadtwerke Hameln Beteiligungen an anderen Stadtwerken und Erzeugungsgesellschaften.

Transparenzhinweis der Redaktion: Diesem Bericht liegt eine Mitteilung der Stadtwerke Hameln zugurnde.

 

 

 

 

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