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Bilanz des Wirtschaftsministeriums

Viertägige Aktion gegen die Schwarzarbeit in Niedersachsen - 248 Ermittler haben 878 Firmen überprüft

Hameln/Holzminden/Nienburg/Schaumburg (wbn). Mit einer viertägigen Schwerpunktprüfung sind 248 Ermittler der Zollverwaltung und der Städte und Landkreise in einer landesweiten Aktion erneut entschieden gegen die Schwarzarbeit in Niedersachsen eingeschritten. An der vom Niedersächsischen Wirtschaftsministerium und der Zollverwaltung koordinierten Großaktion vom 2. bis zum 5. Mai waren außerdem Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörden, der ARGE und der Handwerkskammer beteiligt. Insgesamt wurden 2244 Personen und 878 Firmen kontrolliert.

Im Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Regierungsvertretung Hannover waren insgesamt 24 Fahnder der Landkreise Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Schaumburg, der Region Hannover und der Städte Hannover und Hildesheim sowie 21 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Braunschweig, Hannover und Osnabrück im Einsatz. Es wurden 142 Objekte mit insgesamt 237 Firmen und 563 Personen kontrolliert und dabei 92 mutmaßliche Verstöße festgestellt.

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Alle Verdachtsfälle werden nun näher überprüft und bei Feststellung eines tatsächlichen Verstoßes gegen geltendes Recht mit einem Bußgeld oder einer Strafe belegt. Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung auf der Basis des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ist eine Kernaufgabe der Zollverwaltung. Ihr ist es dabei gestattet, Betriebsgelände zu betreten, dort anwesende Personen zu kontrollieren und zu ihren Arbeitsverhältnissen zu befragen.

Schon vor Ort können sie vorhandene Geschäftsunterlagen prüfen und Verwarnungsgelder bei geringfügigen Verstößen verhängen. In der Regel führen Feststellungen zu weitergehenden Prüfungs- und Ermittlungsverfahren im In- und Ausland.  Handwerks- und gewerberechtliche Verstöße werden von den kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden verfolgt. Das sind in der Regel die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbständigen Städte. Für die Koordinierung der Schwarzarbeitsbekämpfung im handwerks- und gewerberechtlichen Bereich ist das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zuständig.

 

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