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Ermittlungen wegen Falschbeurkundung im Amt

Fahrer bekommen Bescheinigungen, haben die Kurse aber gar nicht belegt

Donnerstag 22. Juli 2021 – Hildesheim (wbn). Mitarbeiter einer Fahrschule aus Hildesheim und eines Logistikunternehmens aus Northeim stehen im Verdacht, falsche Bescheinigungen für mehr als 20 Berufskraftfahrer ausgestellt zu haben.

Im Klartext: Um ihr Fahrererlaubnis zu verlängern, hätten die Fahrer bestimmte Kurse absolvieren müssen, um anschließend den Nachweis hierfür zu bekommen. Fortsetzung von Seite 1

Die Verdächtigten haben für Geld eine Abkürzung genommen und die Bescheinigungen für die betroffenen Fahrer kurzerhand gefälscht.

Nachfolgend die Pressemeldung der Polizeiinspektion Hildesheim:

„Die Polizeiinspektion Hildesheim führt derzeit Ermittlungen sowohl gegen den Betreiber und eine Mitarbeiterin einer Fahrschule aus Hildesheim als auch gegen einen leitenden Mitarbeiter eines

Logistikunternehmens aus dem Bereich Northeim. Die Fahrschule steht dabei im Verdacht, gegen Entgelt diverse falsche Bescheinigungen für Berufskraftfahrer ausgestellt zu haben.

Bisherigen Ermittlungen zufolge wurden offenbar für über 20 Arbeitnehmer, die bei zwei Unternehmen aus Northeim und Sarstedt als Kraftfahrer beschäftigt sind, Bescheinigungen ausgestellt, die für die Verlängerung bestehender Fahrerlaubnisse erforderlich sind, ohne dass die Fahrer entsprechende Kurse absolviert haben. Während die Ausstellung der Nachweise für die Firma aus Northeim über deren leitenden Angestellten abgewickelt wurde, erhielten die Kraftfahrer des Unternehmens aus Sarstedt Bescheinigungen, ohne dass die Geschäftsleitung darin involviert war.

Mit dem Ziel Beweismaterial aufzufinden, das den Tatverdacht der Falschbeurkundung erhärtet, erließ das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim mehrere Durchsuchungsbeschlüsse. Diese wurden am gestrigen Vormittag gleichzeitig in Stadt und Landkreis Hildesheim sowie in Northeim vollstreckt. Dabei konnten diverse Beweismittel sichergestellt werden, die nach jetzigem Sachstand die Verdachtslage bestätigen.

Die Ermittlungen in dem Verfahren dauern an.“

 

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