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Überweisung erfolgt zeitnah

Bedarfszuweisungen in Höhe von 60,35 Millionen Euro an hoch verschuldete Städte und Gemeinden

Donnerstag 30. Juni 2022 - Hannover (wbn). Finanzielle Hilfe für hoch verschuldete Kommunen im Land Niedersachsen.

Insgesamt 25 besonders finanzschwachen und überdurchschnittlich hoch verschuldeten Landkreisen, Städten, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen werden in diesem Jahr Bedarfszuweisungen gewährt. Die Bedarfszuweisung stellt eine Unterstützung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs dar. Im laufenden Antragsverfahren sind Bedarfszuweisungen Höhe von insgesamt 60,35 Millionen Euro vorgesehen.

 

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Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Zu einem großen Teil können die Bedarfszuweisungen den Kommunen sehr zeitnah bewilligt werden. Dies ist vor dem Hintergrund der Belastungen und Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auch auf die kommunalen Haushalte besonders wichtig. In einigen Fällen sind aber noch detaillierte Prüfungen der Antragsgrundlagen, insbesondere der Jahresabschlüsse, erforderlich. Gegebenenfalls werden auch noch Vereinbarungen zur Haushaltswirtschaft und zur Konsolidierung zu erarbeiten sein. Ziel ist auch hier, dass die Bedarfszuweisungen größtenteils spätestens bis zum Jahresende an die Kommunen ausgezahlt werden."

Die Höhe der einzelnen Zuweisungen beläuft sich auf Beträge zwischen 255.000 Euro für die Gemeinde Walkenried im Landkreis Göttingen und 8 Mio. Euro für die Stadt Salzgitter. Für sechs kreisangehörige Kommunen im Landkreis Helmstedt ist im laufenden Bedarfszuweisungsverfahren ein Betrag in Höhe insgesamt 10,44 Millionen Euro vorgesehen.

Die Kommunen erhalten die Zuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten, um die Kassenliquidität zu stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückzuführen. Ein Anteil von rund 6,6 Prozent der jeweiligen Bedarfszuweisung kann zudem zur Kofinanzierung von EU-geförderten Projekten und Maßnahmen, auch investiv, eingesetzt werden. Insgesamt hatten 43 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2022 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der Antragsteller ist damit im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig. Mit den bewilligten Zuweisungen kann jeweils ein Anteil in Höhe von rund 20 Prozent des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages abgedeckt werden.

 

 

 

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