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Schlecker-Kinder auf 40 Millionen Euro gebettet?

Krellmann begrüßt Strafanzeige ihres niedersächsischen Landtagsgenossen gegen Anton Schlecker

Hameln/Hannover (wbn). Wie weich fällt Schlecker, wie hart fallen die Mitarbeiter? Diesen Mittwoch sollen die letzten 2.800 Schleckermärkte geschlossen werden.

Während in Niedersachsen durch die Schlecker-Insolvenz insgesamt rund 2.500 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren und in eine ungewisse Zukunft blicken, fällt die Schlecker-Familie nach Darstellung der heimischen Linken-Abgeordneten Krellmann ziemlich weich. Sie stützt sich mit dieser Einschätzung auch auf einen Bericht des ‚Handelsblattes‘. Demzufolge besitzen die Kinder von Anton Schlecker immer noch ein Vermögen von rund 40 Millionen Euro.


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Jutta Krellmann, Sprecherin für Arbeit und Mitbestimmung der Links-Fraktion im Bundestag, erklärt: „Die Forderung des Gesamtbetriebsrates nach einer genauen Prüfung des Familienvermögens ist absolut berechtigt.

Denn die Schlecker-Kinder haben diesen zweistelligen Millionenbetrag durch Subunternehmen der Familie erwirtschaftet. Zu diesen Familienunternehmen zählen die ‚LDG Logistik- und  Dienstleistungsgesellschaft‘, die ‚BDG Bau- und Dienstleistungsgesellschaft‘ sowie die Leiharbeitsagentur ‚Meniar‘. ‚Meniar‘ hat rund 4.300 Beschäftigte, die von Schlecker zuvor entlassen wurden, zu deutlich schlechteren Bedingungen als Leiharbeiter an Schlecker vermittelt. Mittlerweile haben ‚LDG‘ und ‚BDG‘ ebenfalls Insolvenz angemeldet. Jedoch nicht wegen Zahlungsunfähigkeit, sondern weil die Drogeriemarktkette ‚Schlecker‘ der einzige Kunde war.

Der nun erhobene Vorwurf, dass Schlecker überteuerte Rechnungen an die Firmen der Kinder getätigt hat, muss schonungslos aufgeklärt werden. Ich begrüße daher die Entscheidung von Hans-Henning Adler, Fraktionsvorsitzender der Linken im niedersächsischen Landtag, Strafanzeige gegen Anton Schlecker wegen Verstoß gegen § 283 Strafgesetzbuch zu stellen. Angesichts der drohenden Notlage vieler ehemaliger Schlecker-Beschäftigten wäre es ein Skandal sondergleichen, wenn die Vorwürfe zutreffen sollten, dass Bestandteile des Schlecker-Vermögens vor der Insolvenz beiseite geschafft oder verheimlicht wurden.“

 

 

 

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