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Wie ein Drohanruf zum Bumerang geworden ist

Wenn der Vater mit dem Sohne... Besuch der Polizei erweist sich als Volltreffer

Hameln/Blomberg (wbn). Zustände wie im alten Rom. Ein 46 Jahre alter Hamelner soll mehrere Drohanrufe gegen einen 59 Jahre alten Mann in Blomberg gestartet haben.

Bei dem Hamelner waren auch schon Schusswaffen beschlagnahmt worden, so dass die eingeschalteten Polizeidienststellen in Blomberg und Hameln die Sache sehr ernst nahmen. Als die Polizei dann bei der Wohnanschrift des polizeibekannten Hamelners auftauchte, setzte sich der gerade in einem Lupo als Beifahrer in Bewegung. Am Steuer saß der 16-jährige Sohn. Da durfte dieser aber nicht sitzen, weil logischerweise nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Leicht alkoholisiert war der 16-jährige Filius auch noch. Jetzt haben Vater und Sohn nicht nur ein Strafverfahren am Hals…

 

Fortsetzung von Seite 1

Nachfolgend der Polizeibericht: „Am Freitagabend, 11.04.2014, erhielt ein 59-jähriger Mann aus Blomberg (NRW) mehrere konkrete Drohanrufe eines Hamelners (46). Aufgrund dieser Bedrohungen wurde durch Polizei Blomberg die Hamelner Polizeidienststelle eingeschaltet. Es lag eine persönliche Vorgeschichte zwischen beiden Männern zugrunde. Da der 46-Jährige bereits durch vorausgegangene Taten polizeilich bekannt war, wobei in dessen Ermittlungsverläufen auch Schusswaffen beschlagnahmt wurden, ordnete die Staatsanwaltschaft Detmold noch in der Nacht zu Samstag die Durchsuchung der Wohnung des Hamelners an.

Als Polizeibeamte die Wohnanschrift in Hameln aufsuchten, setzte sich der Mann als Beifahrer zusammen mit weiteren Personen in seinen VW Lupo und fuhr davon. Das Fahrzeug wurde gestoppt. Eine Überprüfung ergab, dass das Fahrzeug von dem 16-jährigen Sohn des Fahrzeughalters gelenkt wurde. Der Jugendliche war leicht alkoholisiert und natürlich nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis. Gegen ihn wurden ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ein Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahren aufgrund der Fahrt unter Alkoholeinwirkung eingeleitet. Gegen den 46-Jährigen wurden Strafverfahren wegen Bedrohung und des Anordnens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Bei Durchsuchungen konnten keine Waffen aufgefunden werden. Während der Bedroher in Polizeigewahrsam genommen wurde, konnte der Jugendliche nach Rücksprache mit dem Jugendamt vorübergehend bei Verwandten untergebracht werden.“

 

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