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Staatsanwalt geht von Notwehr aus

Nach Messerstecherei in Flüchtlingsunterkunft: Opfer ist verblutet - Festgenommener wieder auf freiem Fuß

Sonntag 15. November 2015 - Espelkamp/ Bielefeld (wbn). Es war offenbar Notwehr. Dies haben die ersten Ermittlungen der Polizei nach einer Messerstechetrei in einer Asylunerkunft in Espelkamp ergeben, bei der es ein Todesoper gegeben hat.

Der Festgenommene ist indessen wieder auf freiem Fuß. Opfer und Täter haben sich wohl gekannt und waren nicht zum ersten Mal in einer Auseinandersetzung verwickelt. Nachfolgend die gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bielefeld und der Mordkommission des Polizeipräsidiums Bielefeld:

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„Nach der Messerstecherei in einer kommunalen Asylbewerberunterkunft in Espelkamp (Kreis Minden-Lübbecke), bei der es ein Todesopfer gab, steht nunmehr fest, dass das 31-jährige Opfer verblutet ist.

Die Gerichtsmediziner aus Münster stellten bei der am Sonntag imJohannes-Wesling-Klinikum in Minden durchgeführten Obduktion bei dem Leichnam mehrere Stich- und Abwehrverletzungen fest. Auch der am Samstagabend vorläufig festgenommene 32-jährige Mann aus dem Libanon wurde von den Gerichtsmedizinern untersucht. Bei ihm wurden multiple Prellungen und ein gebrochenes Nasenbein festgestellt.

Die weiteren Ermittlungen der Bielefelder Mordkommission ergaben, dass sich die Männer im Verlaufe der Auseinandersetzung zunächst gegenseitig schlugen. Dann eskalierte die Situation in der Unterkunft an der Alten Waldstraße offenbar und beide Beteiligten griffen jeweils zu ei nem Messer. Die Beamten stellten ein großes Küchenmesser und ein kleines Klappmesser sicher. Offenbar aus nichtigem Anlass, so der derzeitige Erkenntnisstand der Mordkommission, waren die beiden Männer aneinandergeraten. Dabei spielte auch Alkohol eine Rolle. Beide Kontrahenten sollen bereits zurückliegend mehrfach in Streit geraten sein.

Nach einer Bewertung der Gesamtumstände kann die Staatsanwaltschaft nicht ausschließen, dass der Festgenommene bei der Auseinandersetzung Notwehrrechte in Anspruch nahm. Ein dringender Tatverdacht wegen eines mutmaßlichen Tötungsdeliktes konnte somit nicht zweifelsfrei bejaht werden.

Daher stellte die Staatsanwaltschaft keinen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls und ordnete am frühen Sonntagabend die Freilassung des 32-jährigen Mannes an.“

 

 

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