Neuer Wucher-Fall in Hildesheim:
Schlüsseldienst wirbt mit 39-Euro-Angebot, verlangt am Ende aber knapp 1.000 Euro
Freitag 29. September 2017 - Hildesheim (wbn). Wieder die miese Wucher-Masche mit der Türöffnung. Das Opfer diesmal: Ein 21 Jahre alter Mann aus Hildesheim, dem die windigen Geschäftemacher knapp 1.000 Euro abnehmen wollten. Jetzt ist die Sache ein Fall für die Polizei.
Rückblick: Der 21-Jährige hatte seinen Wohnungsschlüssel vergessen und nach einem Schlüsseldienst gesucht. Obwohl er sich einen ausgeguckt hatte, der ihm seriös erschien und der mit einem transparenten Angebot warb – 30 Euro Anfahrt, 9 Euro Türöffnung – sollte er am Ende knapp 1.000 Euro zahlen.
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Die dreiste Ansage der beiden Monteure: Über den Betrag solle er sich nicht wundern, die Versicherung werde ihn schon übernehmen.
Jetzt ermittelt die Polizei wegen Wuchers und hat auch noch eine weitere ähnliche Tat in der Marienburger Höhe angezeigt bekommen.
Nachfolgend der detaillierte Polizeibericht aus Hildesheim:
„In den vergangenen Monaten kam es wiederholt zu Fällen von Wucher. Unseriöse Schlüsseldienstfirmen verlangten für Türöffnungen stark überhöhte Preise.
In den Abendstunden des 11.Septembers habe ein 21- jähriger Hildesheimer an seiner Wohnanschrift in der Innenstadt festgestellt, dass er seinen Wohnungsschlüssel vergessen habe. Im Internet habe er das Angebot einer Firma gefunden, die damit werben, für die Anfahrt 30 Euro und für die Türöffnung 9 Euro zu berechnen. Er habe eine Hildesheimer Rufnummer gewählt und es meldete sich eine Frau, die vorgab, es handele sich um eine Hildesheimer Schlüsseldienstzentrale. Wie abgesprochen seien nach 30 Minuten zwei Männer an der Wohnanschrift des Geschädigten erschienen, welche zunächst gefragt hätten, ob eine Versicherung bestehe. Mit wenigen Handgriffen hätten sie die Tür geöffnet und ein neues Schloss eingesetzt. Nach Ausfertigung der Rechnung sei dem Geschädigten mitgeteilt worden, dass er sich nicht über die Höhe des Betrages wundern solle, da die Versicherung die Summe übernehmen werde. Der Geschädigte habe den geforderten Betrag von fast 1000 Euro mit seiner EC-Karte bezahlt, der glücklicherweise nicht abgebucht worden sei
Ein anderer Fall habe sich am 20. September im Stadtteil Marienburger Höhe ereignet. Die 18- jährige Geschädigte sei nur kurz vor die Tür gegangen, die durch einen Windzug hinter ihr ins Schloss gefallen sei. Mit ihrem Mobiltelefon habe sie im Internet nach einem Schlüsseldienst gesucht und habe einen Anbieter gefunden, der ebenfalls für 9 Euro eine Türöffnung anboten habe. Nachdem die Geschädigte die 0800- Nummer wählte habe, sei ihr Anruf an eine Hildesheimer Nummer umgeleitet worden. Auch in diesem Fall habe eine Frau das Gespräch entgegengenommen, eine Preisauskunft habe sie der Geschädigten nicht gegeben. Nach einer Stunde sei ein Mann erschienen, habe nach einem kurzen Gespräch ein Rechnungsformular ausgefüllt und die Geschädigte aufgefordert, dies zu unterschreiben.
Der Schlüsseldienstmitarbeiter habe die Tür geöffnet und dem Formular weitere Leistungen hinzugefügt, die den Betrag auf eine mittlere dreistellige Summe erhöhte, die von der Geschädigten in bar bezahlt worden sei.
In den meisten Fällen handelte es sich um südländische Täter.
Präventionstipps
Die Polizei Hildesheim rät einen Ersatzschlüssel bei einem Nachbarn oder Bekannten zu hinterlegen und sich bereits im Vorfeld über ortsansässige Schlüsseldienste zu informieren. Die Kontaktdaten sollten anschließend im Mobiltelefon abgespeichert werden.
Benötigen sie einen Schlüsseldienst, sollten sie bei der Suche nach einem seriösen Anbieter darauf achten, dass der Anbieter mit einer ortsansässigen Telefonnummer und Anschrift hinterlegt ist und der telefonische Kontakt direkt mit einem Mitarbeiter der Firma erfolgt und nicht mit einem Callcenter.
Deutschlandweit arbeitende Callcenter kaufen sich Anzeigen bei Internetsuchmaschinen und vermitteln Schlüsseldienste, haften jedoch nicht für deren Arbeit.
Die Anfahrtskosten, sowie die Kosten der Türöffnung sollten im Vorfeld abgeklärt werden. Erscheint ein Mitarbeiter der Firma vor Ort, gilt es, den Preis für die Türöffnung noch einmal zu erfragen und einen verbindlichen Festpreis zu vereinbaren.
Nach der Öffnung sollte keine Rechnung unterschrieben werden, die nicht vollständig von Ihnen überprüft wurde. Unerwünschte oder freie Textfelder gilt es durchzustreichen.
Bei einer Zahlung vor Ort, sollten Sie nur den vorher vereinbarten Betrag bezahlen und auf eine Quittung bestehen.
Fühlen sie sich bei der Abwicklung unsicher, genötigt oder sogar massiv unter Druck gesetzt, holen sie sich Unterstützung bei Bekannten oder rufen Sie die Polizei.
Sollte im Nachhinein der Verdacht aufkommen, eine zu hohe Summe bezahlt zu haben, wenden sie sich an die Polizei.“
Lesen Sie dazu auch:
WBN-Artikel vom 18. Juli 2017: „Feuerwehr als günstige Schlüsseldienst-Alternative rufen: Ist das erlaubt?“ |