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Ein meldepflichtiges Ereignis

Auffällige Laufgeräusche an einer Nebenkühlwasserpumpe im Atomkraftwerk Grohnde

Montag 16. September 2019 - Grohnde / Hannover (wbn). Das Umweltministerium in Hannover hat heute Nachmittag ein sogenanntes „meldepflichtiges Ereignis“ im Atomkraftwerk in Grohnde mitgeteilt.

Die Mitteilung hat folgenden Wortlaut: „Im Rahmen von regelmäßigen Begehungen wurden im Kernkraftwerk Grohnde (KWG) an einer von vier Nebenkühlwasserpumpen auffällige Laufgeräusche festgestellt. Da eine beginnende Schädigung nicht auszuschließen war hat das KWG entschieden, die Pumpe freizuschalten und zu reparieren, sie steht damit vorübergehend nicht zur Verfügung.

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Dies ist gemäß der atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten und Meldeverordnung meldepflichtig. Das Ereignis wurde dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz nach N 2.1.1 und INES 0 fristgerecht gemeldet. Das Vorkommnis hatte keine radiologischen Auswirkungen auf die Umwelt, Personen oder den sicheren Anlagenbetrieb.“

 

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